Zahlungsaufforderung 6Monate nach Autokauf-Frist gesetzt!

| 3. März 2010 19:03 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


21:56

Sehr geehrte Rechtsanwälte

ich habe seit gestern enormen Ärger mit meinem Autohaus bezüglich meines Neuwagens.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe vor einem Jahr(ende März 09) in einem Autohaus einen Skoda Neuwagen bestellt. Wir haben das Auto dort gekauft, da wir uns ein entgegenkommen des Händlers erhofft haben, welcher auch der Lieferant für die Firmanfahrzeuge der Firma meines Vaters war und der Verkäufer meinem Vater auch bekannt war.
Vereinbart wurde der Kauf eines Skoda 1.4 zu einem Preis von 11900.-€. Allerdings wurde der Vertrag bzw verb. Bestellung falsch ausgestellt, nämlich auf einen Skoda 1.2(weniger PS).
In Absprache mit dem Verkäufer(der VErtrag wurde per Post an mich geschickt,da ich weiter weg wohne) sollte ich die Bestellung so unterschreiben,damit wir auch kein Risiko bei der Abrackprämie eingehen,er würde lt unserer Absprache den 1.4. bestellen zum Preis von 1190.-€.
Dies hat Er auch gemacht!
Mitte September erhielt ich dann den Bescheid, dass das Auto nun abholbereit wäre, zusammen damit auch die Rechnung.
Auf der Rechnung ist ganz klar der Skoda 1.4 zum Listenpreis von 11914,28.-€ ausgewiesen,so wie es auch (mündlich) vereinbart wurde.(Verkäufer hat sich also an die Absprache gehalten)
Leider habe ich da erst erfahren, dass unser VErkäufer schon seit Monaten nicht mehr in dem Autohaus arbeitet und ein neuer Verkäufer für mich zuständig ist.
Mit Ihm bin ich nochmals den Abholtermin,sowie die vorher schon festgelegte Anzahlung von 5000€(wurde auch so im Dahrlehensvertrag festgehalten) durchgegangen.
Die Anzahlung sollte aus 2500.-€ Abwrackprämie, 1190.-€ Skoda-Prämie sowie eine Barbezahlung von 1500.-€ bestehen. Diese Aufteilung wurde allerdings leider nie schrifltich festgehalten :-/
Bei der Bezahlung am 27.09.09 sprach ich den VErkäufer nochmals auf die Skoda-Prämie an, da ja im Grunde ein "Überschuss" von 190.-€ im Raum stand, ob ich diese von meiner Barzahlung abziehen soll, damit genau die vereinbarten 5000€ bezahlt sind.
Seine Aussage war, ich solle die 1500€ erstmal zahlen(Quittung liegt vor), sobald alle Papiere fertig gemacht sind, würde ich den Betrag in 2-3 Wochen zurückerstattet bekommen(liegt auch nichts schriftliches vor).

Nun habe ich gestern von diesem VErkäufer eine E-Mail erhalten, in der steht, dass die Abwrackprämie eingegangen sei, allerdings noch ein Betrag von 2079.-€ offen sei. Ich solle Ihm mitteilen, wann ich diesen bezahlen will.
Auf meine Frage,wo plötzlich solch eine Forderung auftauchen würde, erhielt ich heute die Antwort, ich hätte ja schliesslich im Nachhinein einen grösseren Motor bestellt und dementsprechend würde das Auto auch mehr Kosten. Ausserdem wäre nie die Rede von der Skoda Prämie gewesen, diese würde mir überhaupt nicht zustehen. Er hat mir eine Frist bis 12.03.10 gesetzt, das Geld zu überweisen, ansonsten geht die Sache an die Rechtsabteilung.

Was soll/kann ich tun?????Hätte man mich bei so einem Irrtum nicht schon früher darauf hinweisen MÜSSEN?Kann Er den Vertrag einfach so mündlich abändern? Und das knapp 6 Monate später?
Kann Er auch auf die Skoda Prämie bestehen?Bei der Bezahlung hat er dies doch so akzeptiert? Auch hier wurde ich nicht auf einen eventuellen Restbetrag durch wegfall der Prämie aufmerksam gemacht.
NOCHMALS:auf der Rechnung Im September 09 ist ganz klar der SKODA1.4 aufgeführt, ohne höheren Betrag.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da mir die Zeit davon rennt.

Vielen Dank im Voraus

DA

3. März 2010 | 19:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie haben einen Skoda 1.4 zum Preis von 11.900 € bestellt. Daß die Bestellung seitens des Händlers zunächst falsch aufgenommen worden ist, ist unbeachtlich, da dieser Fehler korriegiert wurde. Das ergibt sich aus der Rechnung, die sich mit Ihrer Bestellung deckt.

Folglich ist von einem Kaufvertrag über einen Skoda 1.4 zum Preis von 11.914,28 € auszugehen.

Das Fahrzeug haben Sie finanziert. Laut Darlehensvertrag haben Sie zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt eine Anzahlung in Höhe von 5.000,00 € zu leisten. Die Abwrackprämie soll bei der Anzahlung berücksichtigt und angerechnet werden.

Das sind die unstreitigen (und auch beweisbaren) Fakten.

Im Streit steht die Skoda-Prämie von 1.190,00 €.

Hier werden Sie ggf. Schwierigkeiten haben, den Nachweis zu führen, daß eine solche Prämie gewährt werden sollte. Im Fall eines Rechtsstreits stünde Ihnen der (erste) Verkäufer als Zeuge zur Verfügung. Voraussetzung ist natürlich, daß Sie ihn ausfindig machen können.

Sie haben natürlich auch die Möglichkeit zu recherchieren, unter welchen Voraussetzungen diese Prämie gewährt wird. Sollte sich dann herausstellen, daß es sich um eine Ihnen zustehende Prämie handelt, stünden Ihre Aussichten, diese zu erhalten, zumindest nicht schlecht.


2.

Die Argumentation des Autohauses, Sie hätten im Nachhinein einen größeren und damit teureren Motor bestellt, ist nicht nachvollziehbar. Zwar ergibt sich diese Situation aus der "Aktenlage", jedoch weist die Rechnung für den Skoda in der 1.4 Version den Kaufpreis von 11.914,28 € aus. Mehr haben Sie deshalb auch nicht zu zahlen.


3.

Damit ergibt sich folgende Rechnung:

Abwrackprämie: 2.500,00 €
Anzahlung: 1.500,00 €

offener Restbetrag: 1.000,00 €


Wenn sich keine Klärung mit dem Autohaus erreichen läßt, sollten Sie den noch verbleibenden Restbetrag von 1.000,00 € unter dem Vorbehalt der Rückforderung zahlen, damit Ihnen das Fahrzeug übergeben wird. Sodann wäre zu prüfen, welche Erfolgsausichten die (ggf. gerichtliche) Geltendmachung der Prämie hat. Diesbezüglich ist es zu empfehlen, vor Ort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2010 | 21:20

Sehr geehrter Herr Raab,

vielen Dank ersteinmal für Ihre Antwort. Sie hat mir geholfen und vor allem etwas beruhigt.
Eine Sache muss ich jedoch noch korrigieren,was ich leider vergessen hatte, anzugeben.
Sie raten mir, die 1000.-€ vorerst zu bezahlen, damit mir das Auto übergeben wird.
Ich habe das Auto allerdings schon am 27.9.09,am Tag der Anzahlung, mitgenommen.
Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum der Verkäufer mir erst jetzt mitteilt, dass die Prämie für mich nicht in Frage kommt.
Meiner Meinung nach muss doch ein Skoda-Verkäufer ein halbes Jahr,nachdem der Zeitraum(anscheinend erst ab April 09) der Prämie vergangen ist, wissen, dass meine Bestellung gar nicht darunter fällt und mich am Tag der Anzahlung und Übernahme des Autos darauf hinweisen.
Er hätte in dem Fall doch mehr Geld(also 1000.-€) verlangen müssen, bzw auch in seinem Interesse dieses auch schriftlich festhalten müssen, dass dieser Betrag evtl. später gezahlt wird.
Desweiteren existiert übrigens noch eine E-Mail-Anfrage aus November 09 von mir an diesen Verkäufer, in dem ich Ihn bitte, mir mitzuteilen, wann ich die "zuvielgezahlten" 190.-€ zurücküberwiesen bekomme. Eine Antwort erhielt ich jedoch nicht.
Ändert sich durch diesen Sachverhalt eventuell die Situation bezüglich der Prämie?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. März 2010 | 21:56

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Unter welchen Voraussetzungen die Prämie gezahlt wird, hängt von den Regelungen ab, die der Hersteller vorgesehen hat. Mir ist nicht bekannt, welche Regelungen Skoda getroffen hat, so daß ich leider nicht beurteilen kann, ob Sie tatsächlich Anspruch auf die Prämie haben.

Hier müßten Sie die Unterlagen hinsichtlich der Prämie prüfen oder prüfen lassen.

Allein aus dem Zeitablauf und wegen der genannten E-Mail ist noch kein Anspruch auf die Prämie entstanden.

D. h. im Ergebnis ändert sich bezüglich der Prämie gegenüber meiner ersten Stellungnahme leider nichts.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. März 2010 | 20:51

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