Strafmandat aus Holland

3. Januar 2006 13:17 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jens O. Gräber

Am 02.01.2006 bekam ich ein Strafmandat über 240€ wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 37kmh bei erlaubten 60kmh.
Meine Frage: Wenn ich den geforderten Betrag nicht bezahle,
kann dann ggf. nach EU-Recht eine Inkassomassnahme in Deutschland
gegen mich durchgeführt werden.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

gerne will ich Ihre Anfrage beantworten.

Deutschland hat mit den Niederlanden ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen (BGBl II 1997, S. 1351), Hiernach können niederländische Bußgeldbescheide ab einem Betrag von € 100 von deutschen Behörden vollstreckt werden. Deshalb ist es in Ihrem Fall leider so, dass der geforderte Betrag auch in Deutschland von deutschen Behörden vollstreckt werden kann.

Allerdings haben die Niederlande bisher in Deutschland kaum um Vollstreckungshilfe – im Gegensatz zu Österreich, wo auch ein solches Abkommen existiert – nachgesucht. Grundsätzlich aber kann der geforderte Betrag auch in Deutschland vollstreckt werden,

Ich hoffe, Ihnen trotz der für Sie nicht sehr positiven Auskunft gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens O. Gräber
Rechtsanwalt


www.rechtsanwalt-graeber.de
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