GEZ

1. Februar 2010 22:49 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael J. Zuern

Hallo ,
Ich habe ein Problem mit der GEZ. Ich habe vor einer Woche einen Brief mit der Ankündigung zur Zwangsvollstreckung erhalten , am 08.02.10 kommt der Gerichtsvollzieher und will 407,48€ von mir haben. Nun weiß ich leider nicht wie ich mich verhalten soll. Ich bin arbeitslos mit 4 Kindern,bekomme nur das Kindergeld, der Kindsvater bekommt ALG 2 und kann keinen Unterhalt zahlen, mein jetztiger Mann (seid 07/09) verdient 1850,-€ netto , ich kann mir den Betrag in Höhe von 407,48 € nicht leisten. Es geht dabei um Beiträge von 06/07-08/07 , 09/07-10/07 , 12/07-02/08 , 06/08 , 12/08-02/09 , 03/09-05/09 , 06/09-08/09 .
Mit dem Kindsvater war ich bis 05/09 verheiratet , er war die ganze Zeit arbeitslos , da waren wir immer befreit , ich habe auch teilweise noch diese Befreihungsbewilligungen von der GEZ, ich mußte aber komischerweise zwischendurch immer wiedermal zahlen,was ich ja auch machte. Aber ich habe ja nicht mehr alle Unterlagen,ich bin im Sommer umgezogen!
WAS SOLL ICH JETZT BITTE MACHEN ?????????
Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
MfG S. H.


Sehr geehrter Fragesteller:

Ihre Frage beantworte ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts gerne wie folgt:

Sofern die GEZ den Auftrag an den Gerichtsvollzieher nicht zurücknimmt (was aufgrund der verbleibenden Zeitspanne eher nicht wahrscheinlich ist), käme er am 8.2.10 zu Ihnen. Rufen Sie ihn an und bieten ihm an in 6 monatlich gleichen Raten bezahlen zu wollen und machen Sie ihm glaubhaft, die Raten regelmässig zahlen zu können und zu wollen.

Damit ersparen Sie sich evtl. eine Pfändung vor Ort in Ihrer Wohnung.

In der Zwischenzeit (bis zur 2. Rate) müssen Sie versuchen, bei der GEZ aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage eine Befreiung zu bekommen. Dann wird die GEZ den Auftrag an den Gerichtsvollzieher auch zurücknehmen.

Nehmen Sie zugleich umgehend Kontakt mit der GEZ auf und beziehen Sie sich dabei auch auf Ihre dort vorliegenden alten Unterlagen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichem Gruss
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt

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