Sehr geehrter Fragensteller,
ich bedanke mich für Ihre Fragenstellung und möchte darauf, unter Zugrundelegung Ihres Einsatzes und Ihrer Sachverhaltsangaben, wie folgt eingehen:
Aufgrund Ihrer kurz bzw nur ansatzweise geschilderten, einschlägigen Vorahndungen mit eigentumsdeliktischen Bezug, ist eine erneute Straffälligkeit, die sich wiederum im strafrechtlichen Feld der Eigentumsdelikte bewegt, tatsächlich nicht die günstigste Ausgangsposition.
Hinzu kommt auch die Tatsache, Ihrer offenen Bewährungsstrafe, und sicherlich auch der nicht ganz geringfügige Wert des streitgegenständlichen Notebooks, zumal Sie das Gerät von ihrem Arbeitgeber und somit unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses entwendet haben.
Gründe genug, warum die Staatsanwaltschaft hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Anklage gegen Sie beim zuständigen Amtsgericht erheben und bei der gerichtlichen Strafzumessung, sowie bei der Frage einer erneuten Strafaussetzung zur Bewährung Berücksichtigung finden wird.
Da die Beweislage Ihren kurzen Ausführungen entsprechend wohl auch eindeutig sein dürfte, rate ich dringend zur Kooperation und Schadenswiedergutmachung, um zusätzlich, zu den für Sie sprechenden Punkten wie, situierte Wohnsituation, feste Lebenspartnerschaft und psychologische Behandlung Ihres deliktsspezifischen Problems, bei der Frage der erneuten Strafaussetzung zur Bewährung, eine positive Zukunftsprognose abgeben zu können.
So schwer es ist, versuchen Sie mit Ihrem Arbeitgeber zu reden, bieten Sie ihm, soweit es Ihnen möglich ist, eine Wiedergutmachungsmöglichkeit an (z.B. Ratenzahlungen), fragen Sie auch, ob er wirklich an der Strafverfolgung weiterhin Interesse hat, soweit Sie versuchen den Schaden wieder gut zu machen und seien Sie bei Ihrer polizeilichen Vernehmung freundlich. Ich würde Ihnen auch dringend raten, sich bereits bei Ihrer polizeilichen Vernehmung anwaltlich vertreten zu lassen, (zu der Sie aber nicht verpflichtet sind zu erscheinen) und dort den Sachverhalt bzw. Tatbestand vollumfänglich einzuräumen, um so auch Ihren Goodwill an der der Sachverhaltsaufklärung zu zeigen und dieses Geständnis positiv im Prozess vorbringen zu können. Im übrigen sparen Sie sich hierdurch weitere Kosten, soweit aufgrund Ihres Geständnisses auf die Ladung von Zeugen verzichtet werden kann.
Abschließend hoffe ich Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute für die anstehende Zeit, nochmals mit dem dringenden Rat sich an einen Strafverteidiger Ihres Vertrauens oder auch gern an mich zu wenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Alexander Stephens
Hilfe Hilfe, ist das nun das aus für mich ?
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens
Hallo,
ich selbst habe folgende Vorgeschichte. 3 Bewährungen, davon endet die letzte nun im September 2010. Zwischenzeitlich bin ich leider in meiner Firma erneut straffällig geworden (Diebstahl-Notebook) Dies geschah im August 09. Nun im März hat mich die Firma angezeigt. Nun habe ich im März einen Termin bei der Polizei, in dem ich eine Aussage machen soll. Sprich noch in der laufenden Bewährungszeit... Gibt es eine Möglichkeit den Rechtsstreit für mich zu entscheiden, so dass ich einer Inhaftierung umgehen kann. Ich selbst bin bereits in Psychologischer Behandlung. Um das Problem „Diebstahl“ aufzuarbeiten. Jede Bewährung war wegen Diebstahl und Betrug. Nun habe ich die Situation das ich eine Mietwohnung habe, Haustiere besitze, seit 2 Jahren eine Feste Freundin mit Heiratsabsichten habe, und unteranderem die Familienplanung im Gange ist. Eine Inhaftierung würde alles zerstören ! Außerdem habe ich noch mehrere Gläubiger, bei denen ich regelmäßig mit einer Ratenzahlung versuche die Gsamtschuld auszugleichen. Gibt es noch eine Hilfe, bzw. einen Rettenden Strohhalm ?
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