Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In Ihrem Fall rate ich, dass Bußgeld zu zahlen. Der Unfallhergang lässt nämlich erkennen, dass Sie die Vorfahrt des Schleppers nicht beachtet haben. Dass dieser schlecht beleuchtet war, wird sich nur schwer beweisen lassen und würde an der Ordnungswidrigkeit einer Vorfahrtsmißachtung auch nichts ändern.
Im Hinblick auf die Schuldfrage im zivilrechtlichen Sinn, sollten Sie diese nicht voreilig einräumen. Letztlich werden die jeweiligen Haftpflichtversicherungen beider Fahrzeuge den Schaden nach deren Ermessen regulieren. Eine Teilschuld wird Sie hier mindestens treffen, so dass eine Höherstufung im Schadensfreiheitsrabatt für Sie nicht ausbleiben wird. Diese Höherstufung ist übrigens unabhängig von der Höhe des Schadens und der Schuld. Sollte am Schlepper allerdings kein Schaden entstanden sein, würde eine Höherstufung ausscheiden, denn Ihre Haftpflichtversicherung müsste dann keinen Schaden regulieren.
Der Schaden an Ihrem Fahrzeug wird nur soweit von der gegenerischen Haftpflichtversicherung bezahlt, als den Fahrer des Schleppers eine Schuld trifft. Eine solche ist in Ihrem Fall aber höchst fraglich.
Letztlich könnten Sie dann Ihre Vollkasko in Anspruch nehmen, soweit Sie eine solche abgschlossen haben.
Die Kosten für die Behandlung Ihrer Verletzung trägt letztlich die Krankenkasse.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
www.net-scheidung.de
www.online-einspruch.de
www.strom-und-gas.de
www.net-strafverteidiger.de
könnten sie mir noch sagen, wie viele punkte ich in flensburg erhalten werde?
und es stimmt, dass ich 60,00 € bußgeldbescheid erhalten werde?
ist es wichtig, dass ich die personalangabe des anderen habe?