Auto

17. November 2005 13:42 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.03.2003 habe ich ein Fahrzeug (Golf 2-Türer) in Zahlung gegeben.
Habe damals einen Hagelschaden angeben. Ich hatte vorne auch einen Unfall (Kennzeichen + Grill war kaputt), weiß aber nicht mehr ob ich das angegeben habe. Laut Autohaus heißt es: ausser dem angegebenen, instandgesetzten Hagelschaden unfallfrei war.
Nun, nach knapp 4 Jahren, meldet sich das Autohaus bei mir und will wissen ob ich das hintere Seitenteil auf der linken Seite ausgetauscht habe, da sein jetziger Fahrer behauptet das der Lack platzt. Ich habe gesagt das ich da nie was hatte. Von dem alten Golf habe ich auch gar keine Papiere mehr. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Autohaus erhalten das lautet: Hiermit bestätige ich nochmal, auch im Namen meines Vater, dass das am 14.03.2003 in Zahlung gegebene Fahrzeug Golf, ausser dem angegebenen, instandgesetzten Hagelschaden unfallfrei war.
Meine Frage: Was mache ich jetzt mit diesem Schreiben? Als ich vor 2 Tagen mit dem Autohaus telefoniert habe, habe ich den Unfall vorne nochmal erwähnt. Der Mann meinte aber das im Vertrag "unfallfrei" steht. Kann ich evtl. ein eigenes Schreiben aufsetzen und mich nur auf die linke hinetere Seiten beziehen bei der ich keine Schuld habe? Evtl. hat ja auch der jetzige Kunde was damit zu tun.

Danke

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

In einem Schreiben an das Autohaus (zu dem Sie nicht verpflichtet sind), sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie bereits eine Erklärung zur beschränkten Unfallfreiheit des PKWs gegeben haben. Zudem ergänzen Sie, dass Sie das hintere Seitenteil nicht ausgetauscht haben und dort – wie sich aus Ihrer Erklärung ergibt – auch kein Ihnen bekannter Unfall erfolgt ist. Eine andere Möglichkeit besteht darin, gar nichts zu machen. Es ist nicht ersichtlich, warum Sie erneut eine Erklärung abgeben sollen, die Sie bereits abgegeben haben.

Wenn Sie die von dem Autohaus zugesandte Erklärung unterschreiben, laufen Sie Gefahr, wegen Schadensersatzes in Anspruch genommen zu werden. Außerdem würden Sie sich in der Nähe des Betruges bewegen. Hiervon kann ich Ihnen nur abraten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
Timm@Rae-Linden.de
www.Rae-Linden.de

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