Änderung bzw. Berichtigung eines Schulzeugnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein etwas ungewöhnlicher Fall mit entsprechender Fragestellung:
Unser Sohn besucht die 9.Klasse eines Gymnasiums in Hessen.
Am letzten Schultag, bei der Vergabe des Abschlusszeugnisses für die 8. Klasse, stellte unser Sohn mit (leider) lautstarker Freude mit, dass er in dem Fach Deutsch statt der vermeintlich geglaubten 4 eine 3 im Zeugnis stehen hatte.
Durch diesen "Jubelschrei" wurde der damalige Klassen- und Deutschlehrer aufmerksam und bemerkte dabei zufällig, dass er vermutlich bei der Ausstellung des Zeugnisses im Fach Deutsch irrtümlich anstatt einer 4 (ausreichend) eine 3 (befriedigend) eingetragen hatte.
Weitere Schritte bezüglich einer sofortigen Änderung seinerseits wurden jedoch nicht unternommen.
In den Sommerferien erfolgte während unserer Urlaubsabwesenheit ein Anruf des Klassenlehrers, der von einem Bekannten unserer Familie angenommen wurde.
Er hinterließ die Mitteilung an die Familie, dass er sich am Ende der Sommerferien nochmals mit uns in Verbindung setzen würde.
Ein weiterer Anruf blieb jedoch aus.
Eine andere Kontaktaufnahme in z.Bsp. schriftlicher Form (Mail, Briefzustellung) erfolgte ebenfalls nicht!
Seit einer Woche hat nun die Schule wieder begonnen und unser Sohn besucht regulär die 9. Klasse mit einem neuen Klassen- und Deutschlehrer.
Die angeblich falsch ausgestellte Deutschnote zu seinen Gunsten wäre völlig unbemerkt und gänzlich ohne Konsequenzen geblieben und hätte auch bei der Vergabe einer 4 keinen Einfluss auf seine Versetzung genommen, da er sowieso zu keinem Zeitpunkt versetzungsgefährdet war (Notendurchschnitt 2,8).
Dennoch erhielten wir zu unserer Überraschung am Ende der ersten Schulwoche eine formlose Mitteilung des Klassenlehrers, in der unser Versäumnis über die Vorlage des Zeugnisses bedauert wurde und wir aufgefordert wurden, umgehend dieses Zeugnis zur Änderung (von Deutsch 3 auf 4) vorzulegen.
Dazu nun meine Frage:
Wie müssen wir uns nun verhalten?
Sind wir aufgrund dieser Mitteilung gehalten widerspruchslos dieser Aufforderung nachzukommen?
Über eine schnelle und konkrete Antwort wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Familie I.+M.G
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