hallo,
wurde auf einer Autobahnraststätte kontrolliert. Die Kollegen in Grün wurden auch gleich fündig (cannabis netto 10g). Zum diesem Zeitpunkt war ich nüchtern, allerdings war der Urintest positiv. Die Untersuchung des anwesenden Arztes fiel zu meinen Gunsten aus, d.h. keine Anzeichen auffälligen Verhaltens. Wer kann mir dabei schnell und kompetent weiterhelfen??
Polizeilich nicht bekannt! Über 21 Jahre. Land BW
Ist es sinnvoll einen Anwalt zu konsultieren oder ist die Rechtslage in diesem Fall ohnehin eindeutig??
Kann der Rechtsberater das Urteil Verhindern/lindern??
Was ist mit dem FS?
hat man den Wirkstoff THc im Blut und fährt ein PKW dann stellt dies grds. eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eine geringe Menge ist m.E. in Baden Württemberg ab 3 Gramm überschritten.
Ein Begrenzung wie es für den Alkohol die Promillegrenze ist, gibt es dafür aber nicht, weil nicht wissenschaftlich feststeht, bei welcher Menge Fahruntüchtigkeit gegeben ist.
Werden Sie erwischt, dann kann dies ein Fahrverbot von drei Monaten und ein Bußgeld zur Folge haben. Bei Drogenkonsum geht man davon aus, daß man nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.
Daher sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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