Sehr geehrter Fragesteller,
ich rate Ihnen dringend, heute Abend keinesfalls zur Polizei zu gehen und schon gar nicht Ihre Fingerabdrücke abzugeben. Dies gilt im übrigen auch für Ihre Freundin.
Ihre Freundin sollte sich gut überlegen, ob und was sie zugeben will. Sie sollte sich umgehend einen Strafverteidiger suchen und abwarten, bis die erste förmliche Ladung ergeht. Nur wenn diese von der Staatsanwaltschaft kommt oder von dieser ausdrücklich angeordnet wurde, müssen Sie bzw. Ihre Freundin dem überhaupt nachkommen.
Vorher müssen Sie gar nichts tun. Sie sollten Ihre Fingerabdrücke auf gar keinen Fall abgeben bzw. der Aufforderung, erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Ihnen durchzuführen zu lassen, ausdrücklich widersprechen. Im Moment heißt es jedenfalls, auf gar keinen Fall zur Polizei zu gehen, auch wenn es Nerven erfordert, einfach ruhig zu Hause zu bleiben und abzuwarten.
Erfahrungsgemäß wird die Polizei allerdings von diesem Plan nicht ablassen, deshalb empfehle ich auch Ihnen, schon jetzt einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Sobald Sie etwas von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft hören, sollte der Anwalt zunächst einmal Akteneinsicht beantragen. Es wäre absolut falsch, irgendetwas zu sagen, bevor man genau weiß, was einem vorgeworfen wird. Auch dies gilt für Ihre Freundin.
Für über die Identitätsfeststellung hinausgehende „erkennungsdienstliche Maßnahmen" fehlt bei derartigen Straftaten in einem solch frühen Stadium üblicherweise die Rechtsgrundlage:
§ 81b StPO
setzt ein Strafverfahren voraus, welches wiederum nur dann statthaft ist, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte (§ 152 Abs. 2 StPO
) für eine Tatbegehung vorliegen. Derartige Anhaltspunkte gibt es hier zwar, aber es ist völlig unklar, wem die BtM-Utensilien gehören. Da Sie sich in der Wohnung Ihrer Freundin aufgehalten haben, geht der Anscheinsbeweis ja dahin, dass diese Sachen Ihrer Freundin gehören und nicht Ihnen. Deshalb ist die Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen ihnen gegenüber zunächst einmal unverhältnismäßig.
Vor allem aber fehlt es offenbar an dieser Anordnung. Sie wurden nur mündlich angewiesen, bei der Polizeidienststelle zu erscheinen. Das ist das übliche Vorgehen der Polizei, die damit rechnet, dass insbesondere junge Leute sich eingeschüchtert fühlen und den Anordnungen der Polizei Folge leisten.
Da Sie bereits ein Verfahren wegen BtM hinter sich haben, und die Polizei dieses aus ihren Computern sicher herauslesen wird, wird sie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen bei Ihnen mit Wiederholungsgefahr begründen.
Es ist davon auszugehen dass ein förmlicher Bescheid ergehen wird, wenn Sie heute Abend bei der Polizeidienststelle nicht erscheinen, was sie nicht müssen, dass betone ich nochmals ausdrücklich!
Sie teilen nicht mit, wie alt Sie sind, aber ich nehme einmal an, dass Sie noch unter 25 sind. Ich spekuliere weiter, dass Ihr Verfahren wegen Cannabis schon einige Zeit zurückliegt und möglicherweise unter das Jugendstrafrecht fiel. Jedenfalls sagen Sie, dass das Verfahren eingestellt worden sei.
Dann aber wäre die Formulierung einer „Wiederholungsgefahr" als willkürlich und damit rechtswidrig anzusehen, wenn eine strafrechtliche Ahndung nicht existiert. Hier kommt es auf eine gute Argumentation an, um das Ansinnen der Polizei zu entkräften.
Für die Polizei sind BtM-Fälle immer eine leichte Beute, gerade in Bayern. Junge Leute werden schnell kriminalisiert und kommen aus dem Polizeicomputer nie mehr heraus, weil alles auf ewig gespeichert wird.
§ 81b StPO
verlangt im übrigen in der ersten Alternative die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat, wofür es konkrete Verdachtsmomente geben muss, Vermutungen reichen nicht aus. Hier wird offensichtlich versucht, nicht vorliegende Beweise gegen Sie erst noch zu generieren.
Fazit: ignorieren Sie das, was die Polizei gesagt hat, und warten Sie ab, was als nächstes passiert. Machen Sie sich bereits jetzt auf die Suche nach einem Strafverteidiger - das heißt einen für Ihre Freundin und einen für Sie selbst. Warten Sie dann die Akteneinsicht ab und besprechen Sie mit Ihrem Verteidiger das weitere Vorgehen.
Wenn noch etwas unklar geblieben oder nicht ausreichend erörtert worden ist, so fragen Sie gerne nach. Ansonsten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen alles Gute! Lassen Sie sich von der Polizei bitte nicht einschüchtern!
Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin