Identitätsdiebstahl und die Internationale Gesetzgebung

23. April 2009 00:28 |
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Internationales Recht


Hallo liebe Anwältin, lieber Anwalt

In dem Fall geht es um Identitätsdiebstahl und die Internationale Gesetzgebung

Alles hat im Mai 2005 angefangen, als in Polen mein polnischer Personalausweis und die Kreditkarte gestohlen worden sind.
Den Diebstahl habe ich am folgenden Tag der polnischen Polizei gemeldet und von dieser auch eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Einige Monate später, Anfangs 2006 ist in Frankreich mein Ausweis bei einem Diebstahl im Supermarkt missbraucht worden!
Ein Dieb wurde verhaftet und hat meinen Ausweis der französischen Polizei vorgelegt, diese hat ihn ohne weitere Kontrolle akzeptiert.
Von der Polizei selbst, wurden keine anderen Beweise gesichert: kein Foto, keine Fingerabdrücke, nicht mal die Nummer des Ausweises wurde aufgenommen.

Im März 2006 gab es einen Gerichtsprozess in Frankreich, wo ich (in Abwesenheit, da ich über diesen Vorfall nichts wusste), zu 90 Euro Geldstrafe verurteilt wurde.

Da ich unschuldig bin, habe ich diese Geldstrafe nicht bezahlt. Es ist mir besonders wichtig, dass ich auch im Ausland keine Einträge in den Strafregistern habe.
Mit Hilfe der französischen Botschaft in Polen und der polnischen Botschaft in Frankreich habe ich versucht eine Annullierung des Urteils zu erwirken. Leider ohne Erfolg.

Im April 2009 wurde ich bei einer Grenzkontrolle in Deutschland festgenommen
...seit 4 Tagen befinde ich mich im Gefängnis in Deutschland
...und warte auf eine Entscheidung der Behörden, ob ich nach Frankreich ausgeliefert werden soll.

Die Geschichte ist unglaublich aber leider wahr. Es ist nicht meine Geschichte, sondern die einer mir bekannten Person, die zur Zeit in Untersuchungshaft festgehalten wird.
Daher bitte ich um eine möglichst rasche Antwort

Fragen dazu:
- Wie lange kann man jemanden in Deutschland auf Grund eines EU-Haftbefehls festhalten (maximale Dauer)?
- Muss Deutschland in einem solchen Fall diese Person nach Frankreich ausliefern?
- Was kann in Deutschland getan werden um eine Entlassung aus dem Gefängnis zu erreichen und welche Dokumente benötigt man dazu?
- Wie lange ist so ein EU-Haftbefehl gültig? (es sind schon über 3 Jahre, seit dem Urteil in Frankreich vergangen)
- Was muss man in Frankreich tun um die Annullierung des Urteils zu erreichen, den EU-Haftbefehl aufheben bzw. aus der Datenbank löschen zu lassen?

Besten Dank im Voraus

-- Einsatz geändert am 23.04.2009 10:09:45

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