Krankenkasse, Vollziehung, Arbeitgeberbeiträge

17. April 2009 11:16 |
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Sozialversicherungsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe folgenden Fall:
Beitragserhebung für einen Arbeitnehmer 1999.
Beitragserhebung für zweiten Arbeitnehmer 2003.
Beiträge wurden nicht abgeführt. 13 andere Beiträge wurden Regelmäßig abgeführt.
Krankenkasse hat 2002 neue Arbeitgeberadresse erhalten, aber 2003 öffentlichen Aushang getätigt, weil sie mich nicht finden konnte.Die Kasse hat erst drei Monate später eine Einwohnermeldeamtsanfrage mit der vorletzten Gewerbeadresse gemacht. 18.06.2005 wurde ich angeschrieben, am 23.06.2005 werde ich aufgesucht. Ich habe mich dann am 21.06.2005 selber gemeldet und während des Telefonats kam der Vollziehungsbeamte ins Geschäft, er bat mich das Protokoll zu unterschreiben. Ich habe ein wenig Erfahrung, Anwalt und Steuerberater gefragt (nicht Unterschreiben). Ich bat um eine Forderungsaufstellung. Am nächsten Tag kam diese per Telefax, ich sprach mit dem Steuerberater und der meinte 1999 sei verjährt. Die Kasse bezog sich auf den öffentlichen Aushang. Ich bekam dann am 31.08.2005 einen erneuten (unangemeldeten) Besuch vom VZB. Er wollte nur die Unterschrift, mit der Zahlung hätte ich Zeit, ich bat ihm vor Zeugen den Beitrag für 2003 in Bar an, er lehnte ab, er wollte nur eine Unterschrift für seinen Arbeitgeber. Ich bestand darauf, dass er vorne aufs Protokoll schreibt, dass ich nur seine Anwesehnheit bestätige, aber nicht die Vollstreckung. Er schrieb dies, es vielen ihm die Dokumente aus der Hand (vom Winde verweht), legte das Protokoll vor, und ich unterschrieb. Wie ich heute weiß, hat er das Protokoll vom 21.06.2005 mit der Rückseite nach oben gelegt. Er bestreitet vehement dass er am 31.08.2005 da war und ich habe zwei Zeugen, die nicht gehört wurden. Am 10.09.2005 wurde eine Kontopfändung getätigt, worauf mir die Bank mir jegliche Kontokorrenterhöhung, ein Existenzfestigungsdarlehen verweigert hat. Am selben Tag habe ich der Sachbearbeiterin mit Regreß gedroht und siehe da, die Pfändung wurde zurück genommen. Zwischenzeitlich wurde ein Vergleich abgesprochen, der nie schriftlich bestätigt wurde, aber zahlen sollte ich. Am 30.11.2006 wurde ich wieder besucht und am 07.01.2007 von einer Gerichtsvollzieherin zur Abgabe EV geladen. Mit Zeugen habe ich den Termin wahrgenommen, daraufhin gewiesen, dass der Forderungsbetrag nicht stimmt, ihr war dass egal, ich lehnte die Unterschrift ab. Am 11.04.07 kam es zu einem Terminvorschlag des Geschäftsbereichsleiters beim Regionaldirektor. Es fing schon damit an, dass ich den Termin wollte, nein sie müssen bezahlen, wir haben keine Fehler gemacht. Daraufhin habe ich Klage beim Sozialgericht erhoben, Einstweilige Anordnung etc.PKH abgelehnt, keine Aussicht auf Erfolg. Am 07.01.2009 kam ein Beschluß vom SG, große Aussicht auf Erfolg, PKH bewilligt, Anwalt besucht, sie haben keine Chance. Am 25.03.2009 Vergleichsvorschlag beim SG es wird nur noch der Beitrag aus dem Jahr 2003 verlangt, keine Aufklärung der eigentlichen Sache, Vorgänge, etc. Nun habe ich dem Vergleich zugestimmt, weil auf alle Zinsen und Säumniszuschläge verzichtet wurde. Aber den Geschäftlichen Schaden will keiner bezahlen. Drei Filialen kaputt, für drei Kinder keinen Unterhalt seit 2 Jahren zahlen können, etc. Gesamtschaden 200.000,- Euro, EV Abgabe wegen anderer Forderungen und dass für immerhin 2700,- Euro Forderung, berechtigt waren nur 1600,- Euro, für die ich immer Zahlungswillig war und bin, die bis zum 25.03.2009 nicht geändert wurde. Amtshaftpflicht gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG wurde die PKH verweigert, weil kein Beweiss für den Schaden nachgewiesen wurde. Laut BVerfG gilt für das PKH-Verfahren eine Überspannungsbeschränkung. Das Hautsacheverfahren darf nicht vorgeschaltet werden, auch darf der Rechtsweg nicht verschlossen werden. Was kann ich gegen diese Art von Beugung unternehmen?
Was ist mit BFH Entscheidung 2000, Forderungsbetrag muss genaustens bestimmt werden, sonst ist die Pfändung nichtig, BGH Entscheidung, DFÜ-Meldung ist kein Beitragsbescheid, auch ohne Rechtsbehelf etc? Die Kasse ist die IKK-Nordrhein! Steuerberater hat die Löhne gemacht.

Eingrenzung vom Fragesteller
22. April 2009 | 15:58
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