Gebühren

1. März 2009 23:41 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen Mieter der Erneuerungen grundsätzlich ablehnt.
Im folgendem Fall wollte ich Verdunsterwärmemesser gegen Digetale auswechseln. Der Mieter lehnte dieses durch den Mieterverband ab.Durch den Brief eines Anwalts konnte ich dann die neuen Wärmemesser einbauen lassen. Meine Frage,kann ich die Anwaltsgebühren an den Mieter weitergeben?


mit freundlichem Gruß

2. März 2009 | 00:26

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Sie können von dem Mieter den Ersatz der Anwaltsgebühren ersetzt verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

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