betrug bei ebay brauche hilfe

12. Juli 2005 21:13 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

hallo habe mal eine frage und zwar habe ich bei ebay einen laptop versteigert den ich nicht habe brauchte das geld für meinen lebensunterhalt habe keinen anderen ausweg gefunden ich habe den laptop für 850 euro versteigert und das geld auch bekommen ich habe versucht das einwenig zu vertuschen in dem ich ihn angeschrieben habe und ihm gesagt hab das der laptop kaput sei ich ihn das geld am ersten überweisen werde auf ratenzahlung habe aber keine antwort mehr bekommen und heute ist ein brief von der politzei gekommen in der ich vorbeikommen soll und eine aussage machen soll ich weis nur nicht was ich dort sagen soll soll ich bei der aussage bleiben das ich ihn wegegeschickt habe zum repariren oder soll ich die warheit sagen
ich habe auch schon 3 vorstrafen eine wegen einer videotek wo ich die filme nicht wieder abgegeben habe und eine wegen eines gekauften artikenl den ich nicht bezahlt habe und eine wegen schwerer körberverletzung auf die ich noch 3 jahre bewährung habe sonst nichts mehr habe angst ins gefängnis zu gehen könnt ihr mir da weiterhelfen bitte bitte sorry habe vorhin aus versehen bei dem einzatz zuviel angegeben habe gedacht das es die höhe von dem ebay betrug währe sorry bitte helft mir das geld aus dem einsatz stammt nicht aus dem betrug habe damals nur geld gebraucht weil ich eine sperre vom arbeitsamt hatte die jetzt wieder aufgehoben ist ich möchte nur wissen wie hoch meine strafe ausfahlen könnte und wie ich diese umgehen könnte zum beispiel wen ich mit dem geschätigeten einigen würde oder so
mit freundlichen grüssen jan
mit freundlichen grüssen jan

-- Einsatz geändert am 12.07.2005 21:29:17

Eingrenzung vom Fragesteller
12. Juli 2005 | 21:16
12. Juli 2005 | 21:55

Antwort

von


(38)
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Sie schreiben: das geld aus dem einsatz stammt nicht aus dem betrug habe damals nur geld gebraucht weil ich eine sperre vom arbeitsamt hatte die jetzt wieder aufgehoben ist. Hm.


Sehr geehrter Fragesteller,
mein Kollege RA Pabst hat mich gebeten, Ihre Frage für ihn zu beantworten.

Das Strafgesetzbuch sieht in § 263 für Betrug einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

Da Sie bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, ist zu befürchten, dass die Bewährung gem. § 56f (1) StGB im Falle einer erneuten Verurteilung widerrufen wird. Dann kann vom Gericht eine Gesamtstrafe (alte Tat plus neue Tat) gebildet werden. Ich wage zu bezweifeln, ob diese erneut zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Das hängt aber vom Gericht und von Ihrer Darstellung ab. Im schlimmsten Fall "fahren Sie ein".

Zu Ihrem weiteren Verhalten:

Ich kann Ihnen nur empfehlen, einen Strafverteidiger zu beauftragen und zunächst bei der Polizei keine Einlassung zur Sache zu machen (ACHTUNG: Nicht "ich wars nicht" sodern "ich sag erst mal nix").

Ich halte nichts davon, sich durch weitere Lügen immer tiefer in den Schlamassel zu verstricken. Davon kann ich Ihnen nur abraten.

Da Betrug eine Vorsatztat ist, käme es eventuell zu einer anderen Beurteilung, wenn Sie ursprünglich vorhatten, einen solchen Laptop, der Ihnen von einem Dritten (Verkäufer) zugesichert war, tatsächlich weiterzuverkaufen. Ich befürchte aber, dass die bisher gewechselten mails zwischen Ihnen und Verkäufer bereits eine andere Sprache sprechen. Zudem kann ich Ihnen nicht raten, einen unschuldigen Dritten in die Sache reinzuziehen.

Eine Einigung mit der Gegenseite ist zwar anstrebenswert, bringt aber nicht zwingend etwas für die zu erwartende Strafe, denn:

1. Müssen Sie das Geld sowieso zurückzahlen, ob Sie sich einigen oder nicht
2. Muss der Staatsanwalt den Betrugsvorwurf verfolgen, ob er will oder nicht.

Trotzdem kann natürlich ein Eingeständnis etwas bei der Strafzumessung bringen. Auch wäre es sinnvoll, dem Gericht ihre damalige Notlage zu schildern.

Ebenso könnte es hilfreich sein, einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren, wenn die Bewährung dadurch nicht widerrufen würde. Das alles kann aber erst NACH Feststellung der Straftat erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Fabian Sachse


PS: Falls Sie die Lastschrift der 45 Euro widerrufen sollten - was ich nicht glaube - wäre die nächste Anzeige fällig!


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