Sehr geehrte Ratsucherin,
gerne werde ich die Vorladung für Sie absagen.
Ich weise Sie allerdings schon jetzt darauf hin, dass Sie einer eventuell folgenden Vorladung der Staatsanwaltschaft auch als Beschuldigte Folge leisten müssen. Allerdings müssen Sie auch dort als Beschuldigte nicht aussagen, insbesondere nicht sich selbst belasten.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um mir die Vorladung sowie eine Vollmacht zukommen zu lassen (möglichst per Fax).
Mit freundlichen Grüßen
N. Unruh
www.anwaltrecht.de
info@anwaltrecht.de
T. 030-36753713
F. 030-36753721
M. 01783717285
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Terminabsage Vorladung
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Strafrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Hallo, ich habe für Mittwoch 04.Februar um 10 Uhr eine Vorladung bei der Polizei als Beschuldigter. Ich suche auf diesem weg einen Rechtsanwalt der diesen Termin für mich absagt.Der angebotene Einsatz muss die entstehenden Kosten für die Termin absage abdecken.
-- Einsatz geändert am 02.02.2009 18:37:25

2. Februar 2009 | 18:38
Bewertung des Fragestellers
2. Februar 2009 | 21:09
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sehr freundlich sehr ausführlich, jederzeit wieder vielen dank
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FRAGESTELLER 2. Februar 2009
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