Krankenkasse Hauptzollamt

2. Februar 2009 16:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialversicherungsrecht


Ich war von 11/07-06/08 selbständig in einer Bäckerei. davor 09/07-10/07 angestellter in einem betrieb.
Selbständig bin ich seid 09/05 ohne pause.
Habe mich nie um Krankenkasse gekümmert ( weiß mein fehler hinterher ist man immer schlauer)
Jetzt kam ein Brief vom Hauptzollamt wo ich ab 11/07 die krankenkassenbeiträge zahlen soll.
Schock soviel geld habe ich nicht.
Was vielleicht noch wichtig ist zu erwähnen das die arbeit in der Bäckerei eine scheinselbständigkeit war. habe dies aber nie der Krankenkasse mittgeteilt.
Sollte ich dieses und was passiert mir dann?
Kann man die geforderte Summe irgendwie veringern?
Und kann ich einspruch beim Hauptzollamt einlegen?
Danke für ihre hilfe.
Es eilt sehr.

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Dsa Hauptzollamt ist zuständig, für die Krankenkassen z.B. rückständige Beiträge einzufordern.
Nach Ihren Angaben haben Sie im Rahmen einer Scheinselbständigkeit in der Bäckerei gearbeitet und keine Krankenkassenbeiträge geleistet.

Da nun von Ihnen die Beiträge gefordert werden, kann es bereits sein, dass die Krankenkasse von einer Scheinselbständigkeit bei Ihnen ausgegangen ist. Denn in den Jahren 2007/2008 waren Sie als Selbstständiger nicht pflichtversichert, sondern hätten sich privat um Ihre Krankenversicherung kümmern müssen oder hätten auch entscheiden können, nicht versichert zu sein.

Ein Beitragspflicht in der Krankenkasse ergibt sich nur aus § 5 SGB V als Pflichtversicherung oder aus § 9 SGB V als freiwillige Versicherung. Nach Ihren Angaben hat dies zum Schein zwar nicht vorgelegen, praktisch waren Sie aber dennoch als Arbeitnehmer beschäftigt und damit pflichtversichert.
Das bedeutet, Sie bzw. Ihr Arbeitgeber hätte monatlich Beiträge leisten müssen.
Hätte die Krankenkasse bei Ihnen die Selbstständigkeit angenommen, würden meines Erachtens von Ihnen keine rückständigen Beiträge gefordert werden.

Eine Möglichkeit, die Beiträge zu verringern sehe ich von hier aus nicht. Sie sollten sich aber umgehend mit dem Hauptzollamt in Verbindung setzen, um so die Zahlungen der Beiträge abzuklären und z.B. Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Die Höhe der Beitragsforderung sollte von Ihnen aber nochmals überprüft werden, ggfs. unter Hinzuziehung eines Anwaltes.

Leider kann ich Ihnen keine positivere Nachricht geben.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen trotzdessen beantworten, nutzen Sie ansonsten bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER