Punkte

17. Januar 2009 16:40 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Stefanie Helzel

Hallo,
muß in einem Bußgeldbescheid über ein Verkehrsvergehen,die
verhängte Punktezahl(Flensburg)durch die ausstellende Behörde
angegeben sein?
Zu schnelles Fahren 26 kmh zu schnell.
Der Betrag von ca. 74,00 € wird genannt,nicht jedoch die Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
R.K.

Sehr geehrter Fragesteller,

die Angabe der Punkte im Bußgeldbescheid ist zwar in der Regel üblich, jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Was der Bußgeldbescheid notwendig an Angaben enthalten muss, lässt sich § 66 Abs. 1 und Abs. 2 OWiG entnehmen.

Auch ohne Angabe der Punkte ist der Bußgeldbescheid wirksam und die Punkte werden eingetragen.

Mit freundlichen Grüßen

Helzel
Rechtsanwältin

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