Sehr geehrter Fragesteller,
die Angabe der Punkte im Bußgeldbescheid ist zwar in der Regel üblich, jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Was der Bußgeldbescheid notwendig an Angaben enthalten muss, lässt sich § 66 Abs. 1 und Abs. 2 OWiG
entnehmen.
Auch ohne Angabe der Punkte ist der Bußgeldbescheid wirksam und die Punkte werden eingetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Helzel
Rechtsanwältin
Punkte
17. Januar 2009 16:40 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwältin Stefanie Helzel
Hallo,
muß in einem Bußgeldbescheid über ein Verkehrsvergehen,die
verhängte Punktezahl(Flensburg)durch die ausstellende Behörde
angegeben sein?
Zu schnelles Fahren 26 kmh zu schnell.
Der Betrag von ca. 74,00 € wird genannt,nicht jedoch die Punkte.
Mit freundlichen Grüßen
R.K.
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