Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind alle Mieter dazu verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und das Treppenhaus nicht zum Abstellen von Schuhen zu verwenden.
Sie können vom Vermieter, vertreten durch die Hausverwaltung, verlangen, dass dieser dies durchsetzt, da andernfalls ein Mangel vorliegen kann, der Sie zur Minderung der Miete berechtigt.
Denn das Treppenhaus dient auch der Repräsentation und ist daher das Aushängeschild einer Wohnung. Für eine durchschnittliche Wohnung kann daher auch ein Treppenhaus mittlerer Art und Güte verlangt werden. Dazu gehört, dass im Treppenhaus keine Gegenstände abgestellt werden, die dort nicht hingehören - also auch keine Schuhe.
Sie werden zwar aus der Hausordnung keinen Anspruch ableiten können, dass die Hausverwaltung die entsprechenden Mieter abmahnt oder ihnen gar kündigt.
Abhängig vom Umfang der dort abgestellten Schuhe kommt aber eine Minderung der Miete in Betracht - der Minderungsbetrag dürfte jedoch sehr gering anzusetzen sein: 2-3% halte ich für angemessen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen oder eine Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Zur Mietminderung habe ich noch eine Frage. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es sich dabei noch um eine Nachfrage handelt. Falls nicht, bleibt sie eben unbeantwortet.
Ist bei einer Minderung der Miete die Zustimmung des Vermieters erforderlich? Die ist doch wohl kaum zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ratsuchender
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die selbstverständlich nicht unbeantwortet bleibt:
Für die Minderung ist nicht die Zustimmung des Vermieters erforderlich - sie tritt kraft Gesetzes ein und kann von Ihnen also unmittelbar bei der Zahlung der Miete berücksichtigt werden.
Ein frohes Fest wünscht Ihnen
Andreas Schwartmann