Reiserücktrittversicherung ELVIA

| 16. Dezember 2008 16:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Reiserecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Elvia hat mir heute mitgeteilt, dass sie keinen Versicherungsschutz übernehmen, da meine ERkrankung vor dem Abschluss der Versicherung bereits eingetreten wäre. Ich war tatsächlich wegen Depression als Folge von einer schweren Lungenerkrankung in Behandlung aber zur Zeit der Buchung wieder gesund und arbeitsfähig. Es war nicht damit zu rechnen, dass ich erneut eine Krise bekommen könnt, da ich keine chronische psychische Erkrankung habe.
Was könnte ich tun? Ich finde diese Entscheidung nicht akzeptabel und würde gerne widersprechen.

Herzlichen Gruss

16. Dezember 2008 | 16:50

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchte.

Die Versicherung zahlt dann, wenn es sich um eine unerwartete schwere Krankheit handelt, aufgrund derer die Reise nicht wahrgenommen werden kann.

Bei Depressionen wird zunächst darauf abgestellt, ob es sich um eine chronische Depression handelt. In einem solchen Fall liegt eine Grunderkrankung bei Abschluss der Versicherung vor. Ein akuter Depressionsschub ist dann, auch nach mehreren Jahren ohne Beschwerden, nicht unerwartet.

Das AG München hat in einem Urteil vom 12.04.2005, Az. 232 c 36184/04 entschieden, dass keine unerwartet schwere Erkrankung vorliegt, wenn eine Depression nach acht Jahren erneut eintritt.
Die Reiserücktrittsversicherung hatte in diesem Fall nicht zu zahlen.

Sofern es sich bei Ihrer Krankheit nicht um eine chronische Depression handelt, werden Sie dies im Streitfalle beweisen müssen.
Hier ist also die exakte Diagnose des behandelnden Arztes entscheidend.
Sie müssten hier jedoch damit rechnen, dass im Streitfalle ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zum Beweiszweck eingeholt werden wird.

Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.

Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Die Korrespondenz kann in diesem Fall per Post, Telefon, Fax oder Mail erfolgen.

Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net




Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 18. Dezember 2008 | 19:41

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Danke, die Antwort war sehr hilfreich und ich ärgere mich zwar über 500€ Verlust aber ich sehe, dass es keinen Sinn macht zu widersprechen bei psychischen Erkrankungen!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Dezember 2008
5/5,0

Danke, die Antwort war sehr hilfreich und ich ärgere mich zwar über 500€ Verlust aber ich sehe, dass es keinen Sinn macht zu widersprechen bei psychischen Erkrankungen!


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