im Pachtvertrag steht Pachtdauer 9 Jahre Vordruck
handschriftlich wurde eingetragen vom 01.10.2001 - 01.10.2009
da ich den Pachtvertrag kündigen will
dieFrage:welches Datum ist gültig
mfG
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
gültigPachtvertrag
Ihre Frage möchte ich anhand der vorliegenden Informationen wie folgt beantworten:
Wenn beide Vertragsparteien im Pachtvertrag übereinstimmend handschriftlich festgehalten haben, dass der Pachtvertrag vom 01.10.2001 bis zum 01.10.2009 gültig sein soll, so ist diese Abrede maßgeblich, da es sich um eine individuelle Abrede handelt, welche der formularmäßigen Bestimmung, die eine Dauer von 9 Jahren vorsieht, vorgeht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.