kauf von Händlern

12. Juni 2005 21:10 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

hallo würde gerne mal wissen ob ich den Markenschutz verletzte wenn ich von lizensierten Händlern Produkte kaufe (Kleidung)
angenommen ich kaufe Bsp. 50 Diesel Jeans vom liz. Händler und dann würde die Firma Diesel Markenschutz bei mir geltend machen kann sie das?

Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Wenn Sie echte Produkte von lizenzierten Händlern kaufen, werden Sie kein Markenrecht verletzen – auch nicht, wenn es 50 Jeans sind.

Eine Markenrechtsverletzung vermag ich Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen.

Sollte es zu Ihrer Frage einen realen Hintergrund haben, sollten Sie das Anspruchsschreiben mir oder einem Kollegen zur genauen Prüfung vorlegen.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. Juni 2005 | 22:49

auch nicht wenn ich sie alle als gewerbetreibender weiter verkaufe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Juni 2005 | 12:59

Der Kauf bleibt auch in diesem Fall unproblematisch. Hinsichtlich des weiteren Verkaufes verweise ich auf § 24 MarkenG :


1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.


Hierbei kommt es auf das berechtigte Interesse an - das könnte je nach Situation, die ich hier nicht beurteilen kann - in diesen Fall der Vertrieb nur über autorisierte Fachhändler.

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