Sehr geehrter Fragesteller,
Aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Eine Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einer Versicherung abgeschlossen hat. Bezugsberechtigter der Versicherung ist der Arbeitnehmer.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vorsorgevertrag auf Sie als Arbeitnehmer wirksam übertragen.
Die Direktversicherung kann hierbei mit eigenen Mitteln finanziert werden, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Sie haben sich dazu entschlossen, eine Eigenfinanzierung vorzunehmen.
Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt.
Dies ist unabhängig davon, ob das Geld, mit dem Sie die Direktversicherung finanziert haben, zuvor schon besteuert wurde.
Auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung sind Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten.
Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
Auszahlung einer Direktversicherung
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Sozialrecht
Ich habe eine Direktversicherung vom 01.01.1984 die jetzt per 01.01.2009 fällig wird. Nach ausscheiden aus der Firma per 30.11.1998 wird nach Vertragsänderung die Direktversicherung als normale Lebensversicherung weitergeführt und Beiträge erden von mir weitergezahlt, also von Einkommen wovon schon Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge entrichtet wurden.Ist es richtig, das die Kasse trotzdem von der gesammten Auszahlungssumme Versicherungsbeiträge einfordern kann?
Bewertung des Fragestellers
14. November 2008 | 11:58
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FRAGESTELLER 14. November 2008
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