Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für Ihre eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Eine Vollstreckung durch das Hauptzollamt findet statt, wenn es einen rechtskräftigen Bescheid, Vergleich o.a. gibt. Das Hauptzollamt selber ist nur Vollstreckungsorgan, vergleichbar mit einem Gerichtsvollzieher. Über eine Ratenzahlung entscheidet letztendlich somit die Deutsche Rentenversicherung als Gläubiger.
Sollte der Termin am 17.11. der erste des Hauptzollamtes sein, so dient dieser lediglich der Feststellung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass es nicht auch zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt.
Ich empfehle Ihnen, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen und zunächst einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei dem zuständigen Verwaltungsgericht zu stellen. Das Gericht holt dann die Zustimmung ein, dass zunächst bis zum Abschluss des Verfahrens - dies kann mehrere Monate dauern - keine Vollstreckungshandlung vorgenommen wird. Der Anwalt hat dann entsprechend Zeit, die Akte der Deutschen Rentenversicherung einzusehen und weitere Schritte zu prüfen. Dies beinhaltet auch mögliche Regressansprüche gegen den Steuerberater. Dieser hat ggf. für den entstandenen Schaden einzustehen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Empfehlung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. auch die kostenlose Nachfragefunktion. Sollten Sie darüber hinaus auch eine Interessenvertretung wünschen, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Da solche Verfahren in der Regel ausschließlich schriftlich geführt werden, ist dies auch aufgrund der Entfernung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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