Finanzierung Wohnung - Trennung

2. Oktober 2008 19:54 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe vor anderthalb Jahren eine Eigentumswohnung zusammen mit meiner damaligen Freundin gekauft. Im Kaufvertrag ist das Eigentum mit 50:50 geregelt.

Die Wohnung wurde komplett finanziert aus:
-Darlehen A - 40.000.-EUR
-Darlehen B - 60.000.-EUR
-Vorfinazierter Bausparvertrag - 30.000.-EUR
Zudem hat meine damalige Freundin einen Bausparvertrag mit besparten 10.000.-EUR mit in die Finanzierung eingebracht.

Wir haben uns jetzt getrennt und es geht wie immer ums liebe Geld. Darlehen A und B sowie der vorfinanzierte Bausparvertrag sind klar. Die gehen 50:50

Wohnung wird jetzt verkauft, sind beide ausgezogen, getrennt lebend.

Was ist aber mit dem bespartem Bausparvertrag meiner Ex von 10.000.-EUR? Die will den natürlich komplett haben.

Kann Sie das?

Wir haben keinerlei Gütertrennung oder sonstwas vereinbart, waren auch nicht verheiratet.

Vielen Dank

2. Oktober 2008 | 20:20

Antwort

von


(489)
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22848 Norderstedt
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Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen gewählten Einsatzes in der gebotenen Kürze beantworte.

Ja, Sie kann das komplette Geld zurückfordern!
Grds. erfolgt zwar in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Trennung kein finanzieller Ausgleich.
Ausnahme ist hier jedoch ein Immobilienkauf, da dieser in der Regel auch der Vermögensbildung dient.
Sie haben quasi mit Ihrer damaligen Freundin die Wohnung im Sinne einer GbR finanziert.
Daher kann bei der nun erfolgten Trennung jeder der Partner den von ihm eingebrachten Finanzierungsbetrag zurückfordern.

Die 10.000€ sind daher an die damalige Freundin auszuzahlen.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Gerne stehe ich Ihnen für die weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite. Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net




Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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