Umsatzsteuer bei unechtem Mietkauf von WG

| 2. Oktober 2025 11:05 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

In unserem Unternehmen ist ein neues Wirtschaftsgut (WG) existent, dass mit Umsatzsteuer erworben und an den Lieferanten bezahlt wurde. Zum Zweck der Zwischenfinanzierung haben wir uns dafür entschieden dieses WG mit einem Mietkauf zu finanzieren. Die Laufzeit beträgt 6 Monate, der RKW ist auf 90% des Kaufpreises festgelegt. Es handelt sich unstrittig um einen unechten Mietkauf.

Das finanzierende Unternehmen (KI) verlangt von uns nun eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Uns ist bewusst, dass das WG bei einem Mietkauf in unserem Unternehmen bilanziert werden muss. Es stellt sich jedoch die Frage, warum das KI unbedingt eine Nettorechnung verlangt. Auf welcher Rechtsgrundlage soll es sich hierbei um einen nichtsteuerbaren Umsatz handeln? Was sollen wir auf der Rechnung notieren?

2. Oktober 2025 | 21:00

Antwort

von


(2251)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es handelt sich beim unechten Mietkauf um ein Finanzierungsgeschäft, das nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 a) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei ist. Das Wirtschaftsgut muss in Ihrer Bilanz aktiviert werden. Die Kapitalgesellschaft stellt kein neues Wirtschaftsgut zur Verfügung, sondern stellt nur Kapital zur Verfügung.

Deshalb kann auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgeweisen werden, das wäre ein Verstoß gegen § 14 c Umsatzsteuergesetz und ist als unberechtigter Steuerausweis mit Haftungsrisiken verbunden.

Auf der Rechnung sollte deshalb der folgende Vermerk angebracht werden:

„Umsatzsteuerfreie Finanzierungsleistung gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG (Kreditgewährung)."

Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und stehe selbstverständlich auch bei Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 4. Oktober 2025 | 00:48

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sonja Stadler »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Oktober 2025
5/5,0

ANTWORT VON

(2251)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht