Installationsmangel bei einem Backofen

| 22. September 2025 16:17 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


17:46

Nach weniger als einem Jahr Nutzung hat ein Backofen von Samsung den Dienst verweigert. Fehlermeldung im Menü, keine Funktion. Nach zwei Reparaturversuchen durch Subunternehmen hat Samsung sowohl Ersatz als auch Reparatur verweigert, da wir den Ofen angeblich beschädigt haben. Durch Video haben wir nachgewiesen, dass der Ofen bereits am Tag der Installation nicht ordnungsgemäß eingebaut wurde. Die Tür war leicht schief. Da die Funktion vorhanden war, haben wir den Mangel nicht gemeldet. Die Funktion war nicht beeinträchtigt und der Fehler war, dass die Tür des Ofens leicht ungerade stand, das hat man aber auch erst nach genauem Betrachten gesehen.
Nach längerer Nutzung hat der Ofen plötzlich einen Fehler gemeldet und nicht mehr funktioniert. Nach Untersuchung hat der Reparaturdienstleister festgestellt, dass der Ofen verformt sei. Samsung hat darauf hin jegliche Ansprüche auf Ersatz oder Reparatur abgelehnt.
Die Tatsache ist, dass wir haben den Ofen nur zweckgemäß verwendet. Wir haben ihn auch lange ohne Probleme nutzen können.
Jetzt sagt Samsung, dass wir hätten den Mangel sofort melden müssen. Das haben wir aber nicht gemacht, da die Funktion völlig normal ausgeführt war.
Selbst nach Videobeweis, dass die Tür direkt nach Installation schief stand, will Samsung sich damit nicht auseinandersetzen. Der Fehler wurde von Anfang an im System nicht registriert und erst nach ca. 6 Monaten Nutzung erkannt.
Der Ofen war auch sehr teuer - ca. 1000 €.
Bei Bedarf kann ich Videomaterial, welches am Tag der Installation entstanden ist, zur Verfügung stellen. Das Video wurde nicht dafür gemacht, um den Mangel festzuhalten, aber wenn man will, sieht man, dass die Tür nicht perfekt gerade steht.

22. September 2025 | 16:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Nach Ihrer Schilderung liegt ein klassischer Fall eines Mangels an einer Kaufsache (Backofen) vor, der sich zunächst nur optisch (schiefe Tür) und erst nach längerer Nutzung auch funktional (Fehlermeldung, Totalausfall) ausgewirkt hat. Sie haben den Ofen weniger als ein Jahr genutzt, der Kaufpreis war hoch, und Sie haben den Mangel (schiefe Tür) zwar nicht sofort gemeldet, aber durch ein Video dokumentiert, dass dieser bereits bei der Installation vorhanden war. Samsung verweigert nun die Gewährleistung mit der Begründung, Sie hätten den Mangel verursacht und ihn nicht rechtzeitig angezeigt.


1.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Nach deutschem Recht stehen Ihnen als Käufer gegen den Verkäufer (bzw. im Rahmen einer Herstellergarantie auch gegen den Hersteller) Gewährleistungsrechte zu, wenn die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war (§§ 433, 434, 437 BGB).

Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet (§ 434 BGB). Eine schiefe Tür bei einem hochwertigen Backofen ist ein Sachmangel, auch wenn die Funktion zunächst nicht beeinträchtigt war.



2.

Beweislast und Beweislastumkehr

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB).

Das bedeutet: Tritt der Fehler innerhalb dieser Zeit auf, muss der Verkäufer (bzw. Hersteller) beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe bestand, sondern von Ihnen verursacht wurde. Nach Ablauf von sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um, dann müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

In Ihrem Fall ist der Mangel (schiefe Tür) durch ein Video am Tag der Installation dokumentiert. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass der Mangel von Anfang an bestand. Auch wenn Sie den Mangel nicht sofort gemeldet haben, ist entscheidend, dass Sie ihn nicht verursacht haben und er bereits bei Übergabe vorhanden war.



3.

Obliegenheit zur Mängelanzeige

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, einen Mangel nach dessen Entdeckung dem Verkäufer/Hersteller anzuzeigen, damit dieser nachbessern kann (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Allerdings besteht keine Pflicht, einen Mangel anzuzeigen, der sich nicht auf die Funktion auswirkt oder der Ihnen nicht auffällt. In Ihrem Fall war die Funktion des Ofens zunächst nicht beeinträchtigt, und die schiefe Tür war nur bei genauem Hinsehen erkennbar. Erst als der Ofen nicht mehr funktionierte, haben Sie den Mangel gemeldet. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, da Sie den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben und keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die schiefe Tür zu einem späteren Totalausfall führen würde.



4.

Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz

Da der Mangel bereits bei Übergabe vorlag und Sie ihn nicht verursacht haben, haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung, § 439 BGB).

Sie haben das Wahlrecht, ob Sie eine Reparatur oder einen Austausch verlangen. Verweigert der Hersteller/Verkäufer die Nacherfüllung, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen oder den Kaufpreis mindern (§§ 437 Nr. 2, 323, 441 BGB). Zudem können Sie Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch die Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist (§§ 437 Nr. 3, 280, 281 BGB.



5.

Beweisführung

Das von Ihnen vorliegende Video ist ein wichtiges Beweismittel, um zu zeigen, dass der Mangel (schiefe Tür) bereits bei der Installation vorhanden war. Auch wenn das Video nicht explizit zur Dokumentation des Mangels erstellt wurde, kann es im Streitfall als Indiz dienen. Im Zweifel kann ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, um zu klären, ob der spätere Totalausfall auf die schiefe Tür zurückzuführen ist.



6.

Hersteller verweigert Gewährleistung wegen angeblicher Beschädigung durch Sie

Samsung muss beweisen, dass Sie den Mangel verursacht haben, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist.

Nach Ihrer Schilderung haben Sie den Ofen nur bestimmungsgemäß verwendet. Die bloße Behauptung des Herstellers, Sie hätten den Ofen beschädigt, reicht nicht aus, um Ihre Gewährleistungsrechte auszuschließen. Erst wenn Samsung nachweisen kann, dass der Schaden auf unsachgemäße Behandlung Ihrerseits zurückzuführen ist, kann die Gewährleistung verweigert werden.



7.

Zusammenfassung

Sie haben einen Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) gegen den Verkäufer/Hersteller, da der Mangel (schiefe Tür) bereits bei Übergabe vorhanden war und Sie ihn nicht verursacht haben. Die Tatsache, dass Sie den Mangel nicht sofort gemeldet haben, ist unschädlich, da die Funktion zunächst nicht beeinträchtigt war und der Mangel erst später zu einem Totalausfall geführt hat. Das Video vom Tag der Installation ist ein wichtiges Beweismittel. Verweigert Samsung weiterhin die Nacherfüllung, können Sie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

Zentrale Anspruchsgrundlagen sind §§ 433, 434, 437, 439, 440, 346, 280, 281 BGB.



II.

Sollten Sie weitere Nachweise (z.B. das Video) vorlegen können, erhöht dies Ihre Erfolgsaussichten im Streitfall erheblich.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 22. September 2025 | 17:35

Hallo Herr Raab,

erstmal vielen herzlichen Dank für das schnelle Feedback.

Jetzt die Frage:

Kann das sein, dass die Frist für Beweislast und Beweislastumkehr für Verbraucherkäufe mittlerweile nicht sechs Monate, sondern ein Jahr beträgt? Davon habe ich viel im Internet gelesen.

Kann ich die Kosten für dieses Gespräch Samsung in Rechnung stellen? (zweite Frage ;))

Danke sehr!




Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2025 | 17:46

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1. Frist für Beweislastumkehr bei Verbrauchsgüterkauf (§ 477 BGB)

Die Frist für die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf beträgt natürlich seit dem 1. Januar 2022 ein Jahr. Bis zum 31. Dezember 2021 galt eine Frist von sechs Monaten.

Entschuldigung für mein Versehen!

Rechtsgrundlage:

§ 477 Abs. 1 BGB (in der seit 01.01.2022 geltenden Fassung):

„Tritt innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Sachmangel zutage, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar."

Zusammenfassung:

Vor dem 01.01.2022: 6 Monate Beweislastumkehr
Seit dem 01.01.2022: 12 Monate (1 Jahr) Beweislastumkehr

Die Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (RL (EU) 2019/771).


2. Kosten für Rechtsberatung gegenüber Samsung geltend machen

Grundsätzlich können Sie die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung oder ein Rechtsberatungsgespräch nur dann von Samsung ersetzt verlangen, wenn sich Samsung mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet oder die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war.
Rechtsgrundlage:

§ 280 Abs. 2, § 286 BGB (Verzugsschaden)
§ 439 Abs. 2 BGB (Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung)

Voraussetzungen:

Samsung muss sich im Verzug mit der Mängelbeseitigung befinden (z.B. nach Fristsetzung und erfolglosem Ablauf).
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts muss erforderlich gewesen sein.

Vor einer solchen Situation (z.B. bei einer bloßen Anfrage oder Erstberatung ohne vorherigen Verzug) besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beratungskosten durch Samsung.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 22. September 2025 | 17:58

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