Betrug und drohender Identitätsdiebstahl

2. September 2025 13:59 |
Preis: 48,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Nikolaus F.X. Lutje

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin vielleicht einem Betrug und drohendem Identitätsdiebstahl aufgesessen und weiß nun nicht, wie ich mich verhalten soll. Soll ich Anzeige erstatten?
Habe Wertpapiergeschäfte über eine App, in der Annahme ich handle bei "KKR-Private Equity", getätigt und bin mir nun unsicher, ob dem wirklich so war, ich habe viel Geld auf ausländische Konten für mein Depot überwiesen. Die Renditen wurden immer fantastischer und das hat mich stutzig gemacht, so daß ich bei BaFin geschaut habe und dort ist genau die Masche beschrieben, in der ich auch hänge: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2025/neu/meldung_2025_08_22_pc_kkram_api.html
Die ausländische Bank habe angeblich die letzte Zahlung nicht gebucht und an meine Bank zurücküberwiesen, nur ist hier bislang nichts angekommen. Meine Bank hat heute die letzten beiden Überweisungen zurückgefordert.
Neben dem drohenden Geldverlust habe ich auch Sorge, weil die meine Bankdaten und meine Personalien kenn.
Was wären die nächsten Schritte?
Danke und Gruß
SKramer

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach Ihrer Schilderung spricht sehr viel dafür, dass Sie einer betrügerischen Masche aufgesessen sind. Die BaFin hat dieses Vorgehen bereits ausdrücklich als unerlaubtes Geschäftsmodell beschrieben. In einer solchen Situation ist es wichtig, abgestuft vorzugehen. Zunächst sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, damit die Ermittlungsbehörden tätig werden und Ihre Rechtsposition für spätere Ansprüche gesichert ist. Zugleich ist es sinnvoll, die BaFin darüber zu informieren, dass Sie betroffen sind, damit Ihr Fall in die laufenden Ermittlungen einbezogen wird.

Neben diesen Schritten dürfte es auch zielführend sein, zivilrechtlich tätig zu werden. Da Sie Geld auf konkrete Empfängerkonten überwiesen haben, besteht die Möglichkeit, dort eine Pfändung zu beantragen. Innerhalb der EU lässt sich eine solche Kontenpfändung regelmäßig schnell durchsetzen, sofern die genauen Kontodaten des Empfängers vorliegen. Parallel dazu haben Sie bereits richtig gehandelt, indem Sie Ihre Bank aufgefordert haben, die letzten Zahlungen zurückzurufen.

Zu bedenken ist außerdem, dass die Täter Ihre persönlichen Daten und Bankverbindungen kennen. Sie sollten daher besonders aufmerksam auf ungewöhnliche Kontobewegungen achten und vorsorglich eine Schutzmeldung bei der Schufa oder anderen Auskunfteien in Betracht ziehen. Ebenso wichtig ist es, bei weiteren Kontaktaufnahmen durch vermeintliche Finanzdienstleister größte Vorsicht walten zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Lutje
Rechtsanwalt

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