Fahrzeugschaden durch KFZ-Hersteller verursacht. Benötige eine Kulanzregelung.

| 15. August 2025 20:43 |
Preis: 59,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


12:19

Ich hatte 2018 beim Porsche Zentrum in Stuttgart einen fabrikneuen Porsche Macan S gekauft.
Mittlerweile ist das Fahrzeug 7 Jahre alt mit einer geringen Laufleistung von weniger als 60.000km.
Im März 2025 wurde eine große Inspektion im Porsche Zentrum durchgeführt – was mich 5.000€ gekostet hatte. Unter anderem wurde natürlich auch der Ölwechsel-Service gemacht.
Es gab keinerlei Hinweise auf einen Ölverlust des Motors.

Am 14.8. morgens beim Starten des Fahrzeuges erschien die Meldung:
Öl muss nachgefüllt werden, max. 1 Liter.
Und dies nach weniger als 3.000km Fahrleistung seit der großen Inspektion.
Natürlich wandte ich mich sofort ans Porsche Zentrum, dort wurde am 15.8. ein Liter Öl nachgefüllt und ich wurde auf Ölverlust aufmerksam gemacht, welcher angeblich durch defekte Schrauben am Motor-Stirndeckel verursacht worden sei.
Ich solle doch gleich einen Werkstatt-Termin ausmachen, um das Problem beseitigen zu lassen.

Dies tat ich nicht, stattdessen las ich mich quer durch das PPF Porsche Forum, wo sich Macan-Fahrer schon seit Jahren über genau dieses Problem austauschen.
Und das Problem wird dort – öfters auch bestätigt durch Porsche Zentren quer durch Deutschland – wie folgt beschrieben:

Die Undichtheit am Motor-Stirndeckel entsteht, weil dieser mit mehr als zehn 4mm Aluschrauben fixiert ist und diese Schrauben wegen Materialermüdung – da zu klein dimensioniert - abreisen.

Die Reparatur erfordert den Ausbau des kompletten Motors und kostet ca. 9.000€.
Viele der Forum-Besucher hatten entweder eine Garantie (Porsche Approved, welche pro Jahr über 1.000€ kostet), manche erzielten eine Kulanzregelung (Großteil wurde von Porsche bezahlt), manche mussten den gesamten Betrag selbst bezahlen.

Nun meine Frage an Sie:
Welche Möglichkeiten habe ich Porsche gegenüber, diese zu erwartenden Reparaturkosten auf Porsche abzuwälzen?

Bei einem solch offensichtlichen Herstellfehler sollte meiner Meinung nach eigentlich eine Rückrufaktion erfolgen und das Problem kostenfrei beseitigt werden.
Doch gibt es diese nicht, stattdessen hofft Porsche darauf, dass die meisten Fahrer eben die Porsche Approved Garantie abgeschlossen haben. Damit ist Porsche fein raus und hält die Fahrer-Community ruhig.
Ich selbst besitze diese Garantie nicht, da ich davon ausging, ein deutsches Spitzenprodukt mit einer sehr hohen Qualität gekauft zu haben. Dem ist leider nicht so.
Ich hoffe, Sie können mir helfen, Porsche gegenüber so zu argumentieren, dass ich diese Kosten nicht zu tragen habe.

15. August 2025 | 21:21

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. **Gewährleistungsrechte**

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt beim Kauf eines Neuwagens zwei Jahre ab Übergabe. Nach Ablauf dieser Frist bestehen keine Ansprüche mehr gegen den Verkäufer aus Gewährleistung. Da Ihr Fahrzeug bereits 7 Jahre alt ist, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

2. **Garantieansprüche**

Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers. Sie haben keine Porsche Approved Garantie abgeschlossen, daher bestehen auch aus diesem Titel keine Ansprüche.

3. **Kulanzregelung**

Hersteller gewähren häufig aus Kulanz eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme, insbesondere bei typischen, konstruktionsbedingten Mängeln, wie sie hier vorliegen. Ein Anspruch auf Kulanz besteht jedoch rechtlich nicht, sondern ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dennoch ist es ratsam, sich schriftlich und sachlich an Porsche zu wenden und auf die bekannte Problematik, die Vielzahl der Betroffenen und die Tatsache hinzuweisen, dass es sich um einen konstruktiven Fehler handelt, der bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs angelegt war. Sie können dabei auch auf die Forenberichte und die Praxis anderer Porsche Zentren verweisen, die bereits Kulanzregelungen getroffen haben.

4. **Produkthaftung**

Ein Anspruch nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 1 ProdHaftG) kommt nur in Betracht, wenn durch den Produktfehler ein Personen- oder Sachschaden an anderen Rechtsgütern als dem Fahrzeug selbst entstanden ist. Reine Vermögensschäden (wie Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug) sind nicht umfasst. Da bei Ihnen bislang nur das Fahrzeug selbst betroffen ist, greift die Produkthaftung nicht.

5. **Deliktische Ansprüche (§ 823 BGB)**

Ein Anspruch aus § 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung) gegen den Hersteller kommt nur in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass Porsche schuldhaft einen Konstruktionsfehler begangen hat, der zu einem Schaden geführt hat. Die Hürden für einen solchen Anspruch sind sehr hoch, insbesondere, weil Sie als Geschädigter die Beweislast für den Konstruktionsfehler und dessen Ursächlichkeit für den Schaden tragen. In der Praxis ist dies ohne ein teures und aufwändiges Sachverständigengutachten kaum durchsetzbar.

6. **Rückrufaktion**

Ein Rückruf ist eine Maßnahme des Herstellers, wenn ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt. Ein Rückruf ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn von dem Mangel eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht. Bei einem Ölverlust, der zu einem Motorschaden führen kann, aber keine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt, ist ein Rückruf nicht zwingend. Dass Porsche bislang keine Rückrufaktion gestartet hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden, solange keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.

**Empfohlene Vorgehensweise:**

- Sie sollten Porsche schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) kontaktieren, den Sachverhalt schildern und auf die bekannte Problematik sowie die Vielzahl der Betroffenen hinweisen.

- Bitten Sie um eine Kulanzregelung und führen Sie an, dass es sich um einen konstruktiven Fehler handelt, der bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs bestand und der nach Ihrer Auffassung nicht dem normalen Verschleiß zuzurechnen ist.

- Verweisen Sie auf die regelmäßige Wartung im Porsche Zentrum und die geringe Laufleistung.

- Fügen Sie ggf. Belege aus dem Forum und Erfahrungsberichte anderer Betroffener bei.

- Sollte Porsche die Kulanz ablehnen, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, die Reparatur selbst zu tragen oder – mit erheblichem Risiko – einen Rechtsstreit zu führen, wobei die Erfolgsaussichten nach dem Kontext als gering einzuschätzen sind.


**Fazit:**

Ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Kostenübernahme durch Porsche besteht nach Ablauf der Gewährleistung und ohne Garantie nicht. Sie können lediglich auf Kulanz hoffen und sollten dies mit einer gut begründeten, sachlichen Argumentation versuchen. Ein Anspruch aus Produkthaftung oder Delikt scheidet mangels Personen- oder Drittschäden und wegen der hohen Beweislast praktisch aus. Ein Rückruf ist rechtlich nicht zwingend.

Sie sollten daher alle Unterlagen und die Kommunikation mit Porsche sorgfältig dokumentieren und auf eine kulante Lösung drängen.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 16. August 2025 | 12:06

Sehr geehrter Herr Wilking,

vielen Dank für Ihre - wie immer - sehr ausführliche und professionelle Antwort.

Noch eine kurze Frage: Sie empfehlen, Porsche schriftlich zu kontaktieren.
Ich würde eher ein direktes Gespräch mit dem Service Leiter des Porsche Zentrums bevorzugen, um all die von Ihnen aufgeführten Punkte vorzubringen.
Oder könnten mir dadurch Nachteile entstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. August 2025 | 12:19

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Ein direktes Gespräch mit dem Serviceleiter des Porsche Zentrums ist grundsätzlich nicht nachteilig und kann sogar hilfreich sein, um Ihre Argumente persönlich und eindringlich vorzutragen. Allerdings sollten Sie Folgendes beachten:

Es ist aus Gründen des Beweises und Nachweises ratsam, mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) mit der Gegenseite zu korrespondieren. Das bedeutet: Auch wenn Sie das persönliche Gespräch suchen, sollten Sie im Anschluss das Besprochene unbedingt schriftlich festhalten und an das Porsche Zentrum senden. So können Sie später nachweisen, welche Punkte Sie vorgebracht und welche Forderungen Sie gestellt haben.

Ein rein mündliches Gespräch birgt das Risiko, dass getroffene Aussagen oder Zusagen später nicht mehr nachvollziehbar oder beweisbar sind. Im Streitfall könnten Sie dann Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche zu belegen.

Mein Rat: Führen Sie gerne das persönliche Gespräch, um Ihre Position zu verdeutlichen. Im Anschluss daran sollten Sie jedoch eine schriftliche Zusammenfassung an das Porsche Zentrum senden, in der Sie die besprochenen Punkte und Ihre Forderung (z.B. Kulanzregelung) noch einmal festhalten und um eine schriftliche Stellungnahme bitten.

So sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Ansprüche im Zweifel auch nachweisen.

Bewertung des Fragestellers 16. August 2025 | 15:31

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