Mein Mann führt eine Firma in meinem Namen

| 15. August 2025 10:33 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Frau Vetter,

Mein Mann hat eine Firma in meinem Namen. Ich hafte sogar privat. Ich habe mich jetzt informiert und da ist ein sehr großer offener Kredit.Kaum Eingänge.Ich habe den Verdacht, dass er die meisten Einnahmen auf sein privates Konto hortet und mich am Ende sitzen lässt mit diesem großen Kredit. Wie kann ich vorgehen? Wie kann ich mich schützen?

15. August 2025 | 11:17

Antwort

von


(1247)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sind die offizielle Inhaberin: Rechtlich gesehen sind Sie die Unternehmerin. Das bedeutet, Sie sind für alle Verbindlichkeiten der Firma verantwortlich, insbesondere für den von Ihnen erwähnten Kredit.

Sie haften persönlich und unbeschränkt: Als Inhaberin eines Einzelunternehmens (davon ist auszugehen, wenn keine andere Rechtsform wie eine GmbH besteht) haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

Verdacht auf Untreue: Ihr Verdacht, dass Ihr Mann Firmeneinnahmen auf sein Privatkonto umleitet, ist gravierend. Sollte sich dies bewahrheiten, könnte es sich um eine Straftat (Untreue gemäß § 266 StGB) handeln. Er schädigt damit das Unternehmen, für dessen Schulden Sie geradestehen müssen.

Hohes finanzielles Risiko: Durch den hohen Kredit und die ausbleibenden Einnahmen auf dem Geschäftskonto droht die Zahlungsunfähigkeit. Die Bank wird sich in diesem Fall direkt an Sie als offizielle Kreditnehmerin und Firmeninhaberin halten.

Sie müssen sofort handeln, um die Kontrolle zurückzugewinnen und weiteren Schaden abzuwenden.

Verschaffen Sie sich sofortigen Zugriff auf das Geschäftskonto:

Gehen Sie unverzüglich zu Ihrer Bank. Als Kontoinhaberin haben Sie das alleinige Recht auf Auskunft und Verfügung.

Widerrufen Sie jegliche Vollmachten, die Ihr Mann für das Geschäftskonto besitzt. Dies ist der wichtigste und dringendste Schritt, um zu verhindern, dass er weiterhin Geld abzweigen kann.

Lassen Sie sich vollständige Kontoauszüge der letzten Jahre aushändigen, um alle Geldbewegungen nachzuvollziehen.

Sammeln Sie alle Dokumente, die Sie finden können: die Gewerbeanmeldung, den Kreditvertrag, Rechnungen, Verträge, Steuerunterlagen und jegliche Korrespondenz. Machen Sie Kopien oder scannen Sie alles. Diese Unterlagen sind entscheidende Beweismittel.

Sprechen Sie nicht mit Ihrem Mann über Ihre Pläne, bevor Sie die oben genannten Schritte unternommen haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass er versucht, Unterlagen oder Vermögenswerte verschwinden zu lassen.

Sobald Sie die Kontrolle über die Finanzen haben, sollten Sie die folgenden rechtlichen Schritte in Betracht ziehen:

Anwaltliche Beratung: Sie benötigen dringend einen Rechtsanwalt, idealerweise mit Spezialisierung auf Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familienrecht. Die Situation betrifft beide Rechtsgebiete.

Strafanzeige erstatten: Sie sollten mit Ihrem Anwalt besprechen, ob eine Strafanzeige wegen Untreue oder Betrugs gegen Ihren Mann sinnvoll ist. Dies kann den Druck auf ihn erhöhen, die veruntreuten Gelder zurückzuzahlen.

Zivilrechtliche Ansprüche: Sie haben gegen Ihren Mann einen Anspruch auf Auskunft über die getätigten Geschäfte und einen Anspruch auf Herausgabe der unrechtmäßig erlangten Gelder. Diese Ansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden.

Familienrechtliche Konsequenzen: Die Handlungen Ihres Mannes haben erhebliche Auswirkungen auf eine mögliche Trennung oder Scheidung, insbesondere auf die Berechnung des Zugewinns und des Unterhalts. Die veruntreuten Gelder können seinem Vermögen zugerechnet werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 15. August 2025 | 11:24

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