Mitarbeiter meldet sich anscheinend geplant krank

14. August 2025 13:51 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:02

Wir sind ein kleines Gastrounternehmen und habe eigentlich einen sehr freundschaftlichen Kontakt zueinander. Leider gab es mit einer Aushilfe regelmäßig Probleme. Sie hat sehr viele Fehler gemacht und war dann bei Kritik schnippisch und genervt. Am Samstag, den 9.8.25 habe ich den Einteilungsplan verschickt. Sie war für den kommenden Mi und Fr eingeplant. Von ihr kam einen Nachricht,dass ihr Freitag nicht wirklich passen würde (obwohl sie mit diesen Tag als Arbeitstag genannt hatte) und sie gegen den Montag tauschen wolle. Dies ging wegen organisatorischen Gründen nicht. Ihr wurde aber angeboten nur am Montag zu arbeiten. Am Sonntag erschien sie schon sehr genervt zu ihrer Schicht. Am Dienstag erhielt ich Nachmittags eine WhatsApp,dass sie die nächsten 2 Wochen krank sei. Sie fragte mich,ob ich die Krankschreibung haben will.Ich sagte ja und die Krankschreibung war schon von Montag und sie hat mich nicht informiert,obwohl sie wusste,dass wir dann Ersatz benötigen. Ich habe sie auch angerufen.Am Telefon meinte sie,dass sie nicht wüsste, ob sie am 25.8 wiederkommen würde,weil sie evt weiter krankgeschrieben wird. Zu unserem Verwundern hatte sie ihren Stundenzettel anscheinend schon wissentlich mit dem 31.8.2024 unterschrieben… Ihr befristetes Arbeitsverhältnis läuft auch nur noch bis zum 31.8. Leider sieht doch alles nach Vorsatz aus und das sie jetzt das „Krankengeld" einstecken möchte.Können wir eine fristlose Kündigung aussprechen.

14. August 2025 | 14:25

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist eine vorgeschobene Krankmeldung ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Allerdings sind Sie als AG in der Beweispflicht, da hier eine AU-Bescheinigung vorliegt, die zunächst einmal das tatsächliche Bestehen der AU indiziert. Sie müssten nachweisen, dass die AU inhaltlich falsch ist. Das erscheint wenig erfolgversprechend.

Auf der anderen Seite würde bei Ausspruch der fristlosen Kündigung die AN am Zuge sein, die Unwirksamkeit fristgerecht vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen. Würde dort die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, liefe das Arbeitsverhältnis bis zum 31.08., und Sie müssten das Gehalt bis dahin zahlen.
Im Arbeitsgerichtsverfahren 1. Instanz gibt es keine Kostenerstattung, jede Partei trägt also die eigenen Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Sie könnten also auf der Basis der dargestellten Verdachtsmomente eine fristlose Kündigung aussprechen und abwarten, ob das von der AN angefochten wird.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 14. August 2025 | 16:00

Würde generell nicht berücksichtigt werden, dass alles auf geplante Krankschreibung hindeutet? Die Stundenzettel werden immer am letzten Arbeitstag des Monats unterschrieben. Sie hat aber schon am Sonntag bevor sie überhaupt zum
Arzt gegangen ist, den Plan mit 31.8 unterschrieben. Außerdem wurde die Krankschreibung erst einen Tag nach dem Arztbesuch gemeldet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. August 2025 | 16:02

Das sind wichtige Indizien, die die Annahme grob vertragswidrigen Verhaltens durchaus rechtfertigen können. Von daher sollten Sie fristlos kündigen.

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