Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
1. **Nutzbarkeit des Kleingartens und § 536b BGB**: Sie haben angegeben, dass Ihr Kleingarten aufgrund von Wasseransammlungen nicht nutzbar ist. Der Vorstand beruft sich auf § 536b BGB, der den Ausschluss der Minderung bei Kenntnis des Mangels regelt. Wenn Sie jedoch nicht über die Gegebenheiten der Parzelle informiert wurden, könnte dieser Ausschluss nicht greifen. Es wäre hilfreich, wenn Sie Beweise dafür hätten, dass der Zustand der Parzelle nicht offengelegt wurde. Offizielle Dokumentationen oder Zeugenaussagen könnten hier von Bedeutung sein.
2. **Gemeinschaftsstunden**: Sie wurden mündlich von der Gemeinschaftsarbeit befreit, was nun vom Vorstand bestritten wird. Da keine schriftlichen Regelungen über die Anzahl der zu leistenden Stunden existieren, könnte es schwierig sein, die Forderung des Vorstands zu rechtfertigen. Wenn der Verein Gemeinschaftsstunden verlangt, sollte er Ihnen auch die Möglichkeit geben, diese nachzuholen, bevor finanzielle Sanktionen verhängt werden. Es wäre ratsam, die Satzung und die Gartenordnung genau zu prüfen, um festzustellen, ob und wie Gemeinschaftsarbeit geregelt ist.
3. **Doppelte Pachtzahlung**: Der Vorpächter konnte nicht rechtzeitig aus dem Vertrag ausscheiden und musste daher weiterhin Pacht zahlen. Wenn Sie ebenfalls Pacht für das gleiche Jahr gezahlt haben, könnte dies auf eine unrechtmäßige doppelte Verpachtung hindeuten. Der Verein darf nicht für die gleiche Parzelle zweimal Pacht fordern. Es wäre wichtig, die Vertragsbedingungen und die Kündigungsfristen genau zu prüfen, um festzustellen, ob der Vertrag rechtens ist.
4. **Befreiung von der Gemeinschaftsarbeit**: Sie wurden mündlich von der Gemeinschaftsarbeit befreit, was nun vom Vorstand anders interpretiert wird. Der Begriff "Gartenjahr" könnte tatsächlich ein volles Jahr umfassen. Ohne schriftliche Bestätigung dieser Befreiung könnte es jedoch schwierig sein, dies zu beweisen. Es wäre hilfreich, wenn Sie Zeugen hätten, die diese mündliche Vereinbarung bestätigen können.
Insgesamt sollten Sie die schriftlichen Regelungen des Vereins, insbesondere die Satzung und die Gartenordnung, genau prüfen. Wenn es keine klaren Regelungen gibt oder diese nicht eingehalten wurden, könnte dies zu Ihren Gunsten ausgelegt werden. Es wäre auch ratsam, alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen zu sammeln, um Ihre Position zu stärken.
Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung sollte aber in erster Linie versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zu finden, da eine Kleingartenkolonie von guter Gemeinschaft und Vertrauen geprägt sein sollte. Setzt sich das zumindest nach Ihrer Schilderung eher befremdliche Verhalten des Vorstands fort, sollte auch über eine Kündigung nachgedacht werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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