Sehr geehrter Fragesteller,
ich gehe davon aus, dass Sie keinen strafrechtlichen Strafbefehl erhalten haben, sondern eine Strafzahlung wegen (angeblichen) unberechtigten Parkens.
Ich rate Ihnen sich mit Avant in Verbindung zu setzen und nachzuweisen, dass Sie über easypark die Parkgebühren bezahlt haben. Dann sollte die Angelegenheit schnell geklärt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Parkplatz im Rahmen von easypark mit abgedeckt ist. Dies ist bei manchen privaten Parkplätzen nicht der Fall, da muss man eine Parkscheibe nutzen oder die Parkgebühren direkt am Automaten zahlen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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1. Juli 2025
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09:52
Antwort
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