wie lange habe ich zeit um zu heiraten?

25. Juni 2025 15:53 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Gute Tag,

ich möchte eine Frau aus nicht Eu Afrika heiraten und wir haben die Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung am 29.4.2025 beantragt, die bis 30.10.2025 gültig ist.

Auf den Bescheid vom Oberlandesgericht, dass wir heiraten dürfen warten wir schon 2 Monate.
Die Frage nun: Gilt die 6 Monate Frist in der wir heiraten dürfen ab Anmeldung der Eheschließung oder ab dem Termin wo das OLG uns die Erlaubnis erteilt.

25. Juni 2025 | 16:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich wird die Frist ab Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gerechnet. Um zu vermeiden, dass die Frist bezüglich der Gültigkeit der Papiere abläuft, sollten Sie regelmäßig beim Standesamt nachfragen. Üblicherweise benötigt das Oberlandesgericht mehrere Monate, um über den Antrag zu entscheiden. Es handelt sich allerdings auch nur um eine Frist, die "in der Regel" einzuhalten ist. Wenn es also nicht Ihr Verschulden ist, dass noch keine Entscheidung ergangen ist, z.B. weil Unterlagen gefehlt und daher der Antrag verspätet gestellt worden ist, kann Ihnen dies nicht zum Nachteil gereichen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen helfen konnte. Gerne können Sie für eine ergänzende Auskunft die kostenfreie Nachfrageoption nutzen.
Freundliche Grüße,
Rechtsanwältin Ch. Schmauch


Rechtsanwältin Christina Schmauch

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