Kündigung meines Mieters

10. Juni 2025 18:17 |
Preis: 32,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

ich habe vor kurzem ein Haus gekauft. Leider musste ich den Mieter mit übernehmen. Er wohnt seit September 2019 im EG -Wohnung. Es gibt 2 Wohneinheiten. ich wohne in OG jede Wohnung hat seinen Separaten Eingang und Küche+ Räume. ich konnte mich mit em Mieter nicht einigen wegen der Mieterhöhung. ich würde entweder das sonderkündigungdrecht wenn das nicht geht das eigenbedarf verwenden, da ich auch eine pflegebedürftige Mutter habe.

die garage und nutzungsrechte auf der Terrasse und alle Schlüssel zum Haus will ich ebenfalls kündigen. eine stille verlängerung soll ausgeschlossen werden auch weiter rechte auf dem gebäude. ich möchte den Mieter ganz raus haben und alle rechte entziehen.
Bitte um Entwurf.

Viele Grüße

Meliha Alparslan



10. Juni 2025 | 20:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Herr Fragesteller,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Hier ein Entwurf für Sie. Bitte nehmen Sie dennoch einen Blick in den Mietvertrag mit dem Mieter und ergänzen die Räume, die davon betroffen sind richtig. Ebenfalls seit wann dieser Mieter ist. Diese sind wichtig für die Kündigung.

"Betreff: Ordentliche Kündigung des Mietvertrags vom 1. September 2019 über die Wohnung im 1. Obergeschoss, [Adresse des Mietobjekts] – Sonderkündigungsrecht (§ 573a BGB) und hilfsweise Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Sehr geehrte Frau/Herr XY,

das Mietobjekt befindet sich in einem von mir selbst bewohnten Zweifamilienhaus. Gemäß § 573a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann ich in diesem Fall den Mietvertrag ohne Angabe eines berechtigten Kündigungsgrundes ordentlich kündigen. Von diesem Sonderkündigungsrecht mache ich hiermit Gebrauch und kündige den mit Ihnen am 1. September 2019 geschlossenen Mietvertrag über die oben genannte Wohnung zum nächstzulässigen Termin, welcher unter Berücksichtigung der verlängerten Kündigungsfrist nach § 573a BGB auf den 31. März 2026 fällt. Wie gesetzlich vorgesehen, verlängert sich in diesem Fall die reguläre Kündigungsfrist um drei Monate über die normale Frist hinaus, was bei der Dauer Ihres Mietverhältnisses (seit September 2019) einer Gesamtfrist von 9 Monaten entspricht. Hiermit wird die Kündigung ausdrücklich auf § 573a Abs. 1 BGB gestützt.

Hilfsweise, für den Fall dass die Kündigung nach § 573a BGB im konkreten Fall unwirksam sein sollte, kündige ich das Mietverhältnis vorsorglich auch ordentlich wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Meine pflegebedürftige Mutter soll die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses beziehen, damit ich ihre Betreuung und Pflege in unmittelbarer Nähe sicherstellen kann. Es liegt somit ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB vor, da die Räume für einen nahen Familienangehörigen benötigt werden.

Darüber hinaus kündige ich sämtliche im Mietvertrag vereinbarten Sondernutzungsrechte (etwa die Mitbenutzung von Garage, Terrasse, Garten oder ähnlicher Einrichtungen) hiermit ebenfalls zum 31. März 2026.
Diese Nutzungsberechtigungen enden mit dem Ablauf des Mietverhältnisses. Bitte geben Sie bis zu diesem Datum auch sämtliche Ihnen überlassenen Schlüssel der Mieträumlichkeiten und Nebenräume an mich zurück.

Vorsorglich widerspreche ich bereits jetzt einer stillschweigenden Verlängerung oder Fortsetzung des Mietverhältnisses oder einzelner Nutzungsrechte über den Beendigungstermin hinaus, gemäß § 545 BGB. Das Mietverhältnis endet somit am 31. März 2026 endgültig. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen keinerlei Rechte zur Nutzung der Wohnung, des Grundstücks oder der Immobilie mehr zu.

Ich weise Sie ferner gemäß § 574 BGB auf Ihr Recht hin, der Kündigung binnen Frist Widerspruch einzulegen, falls die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie, Ihre Familie oder einen Angehörigen Ihres Haushalts eine unzumutbare Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Einen solchen Widerspruch müssen Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist, also bis zum 31. Januar 2026, schriftlich und unter Angabe der Härtegründe bei mir erklärt haben.

Bitte räumen Sie die Wohnung zum Beendigungsdatum und übergeben Sie sie in vertragsgemäßem Zustand. Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
(Ihr Name) "


Die Kündigung dann per Boten oder selbst mit einem Zeugen in den Briefkasten werfen, da dieser im selben Haus wie Sie wohnt. Am besten ein Foto machen, wie Sie diese in den Briefkasten werfen oder auch mit einem Zeugen diesem die Kündigung persönlich übergeben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Asefi


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