Sie können Ihren geplanten Print-on-Demand-Shop grundsätzlich über Ihr bereits bestehendes Gewerbe führen, sofern dieses die notwendige Tätigkeit abdeckt. Da Sie schon ein Gewerbe angemeldet haben und auch Ihre PV-Anlage darunter fällt, können Sie die neue Tätigkeit „Onlinehandel/Print-on-Demand" in der Regel einfach beim Gewerbeamt als zusätzliche Tätigkeit nachmelden, ohne einen neuen Gewerbeschein beantragen zu müssen. Ein weiterer, separater Gewerbeschein ist in aller Regel nicht nötig, solange Sie unter Ihrem bestehenden Gewerbebetrieb handeln und die neue Tätigkeit nicht völlig andere Voraussetzungen (z.B. erlaubnispflichtige Tätigkeiten) hat.
Für die steuerliche Behandlung gilt: Der Print-on-Demand-Shop wird dann zusammen mit Ihren anderen gewerblichen Einkünften im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung und der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erfasst. Es bleibt dabei, dass Sie sämtliche Umsätze in Ihren laufenden Meldungen zusammenfassen und am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung erklären.
Achten Sie darauf, Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt um die Tätigkeit „Onlinehandel" oder „E-Commerce, insbesondere Print-on-Demand-Produkte" zu erweitern. Dies kann in den meisten Kommunen schriftlich, online oder persönlich angezeigt werden. Das Finanzamt wird automatisch informiert. Gewerbe- und steuerrechtlich bleibt alles unter Ihrer bisherigen Steuernummer, es sei denn, es liegt eine ganz neue, völlig andere Tätigkeit vor, die gesondert betrachtet werden muss, was bei Print-on-Demand nicht der Fall ist.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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