Sehr geehrte Frau Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Rechtsfragen:
1. Anwaltschaftliche Vertretung ist zu empfehlen, aber mit Mediation, weil Ihr Geschäftspartner auf Ihre Belange bisher keine Rücksicht nimmt.
2. Abfindung steht Ihnen zu und Sie sollten die Bewertung der Gesellschafteranteile verlangen und dies bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Gesellschaftverlassen.
3. Den Auflösungsvertrag rate ich nicht zu unterzeichnen, weil dieser für Sie nachteilig ist und bisher nicht weiterbezahlt wurde.
4. Einen Vergleich abschließen ist ratsam mit einer angemessenen Abfindungssumme.
Gerne kann ich Ihnen hierbei behilflich sein.
5. Haben Sie Einblick indie Geschäftskonten? So können Sie in Erfahrung bringen, ob der Geschäftspartner zahlungsfähig ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vahrenwalder Straße 269 A
30179 Hannover
Tel: 0170 4677875
Web: https://www.rechtsanwaltskanzlei-l-bechtel.jimdosite.com
E-Mail:
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel
Vielen Dank für die Antwort.
Bei Frage 3. habe ich folgende Nachfrage da Sie hier von einem Auflösungsvertrag sprechen:
Ich spreche von einem Dienstleitungsvertrag der vorsieht das ich für die GmbH freiberuflich tätig sein werde. Diesen würde ich aufgrund der unfairen, einseitigen Klauseln eher nicht unterzeichnen. Eigentlich hat dieser aber auch nichts mit dem Auflösen oder nicht Auflösen der GbR zu tuen, sondern wäre nur eine Absicherung für mich gewesen überhaupt Geld (wenn auch für meine Arbeit) zu bekommen. Sie sind da aber meiner Meinung auch diesen nicht zu unterzeichnen?
bei Frage 4:
Die GbR wurde von mir noch nicht offiziell beim Gewerbeamt abgemeldet. So lange die Gbr noch besteht müsste ich meiner Meinung nach auch meinen Anteil der Arbeit leisten und bin auch "haftbar" bzw. involviert wenn mein Geschäftspartner mit seinen 50 % macht was er will. Außerdem hinter mich die GbR in Deutschland daran mich umzumelden.
Soll ich die Abmeldung beim Gewerbeamt (kein Aufhebungsvertrag oder Vergleich) erst unterzeichnen wenn ein Vergleich ausgehandelt wurde und die GbR so lange weiter bestehen lassen? Mein Geschäftspartner hat gemein er habe eine Abmeldung für "seinen Teil" bzw. ohne meine Unterschrift bereits zu Ende April eingereicht.
Sehr geehrte Ratsuchende,
den weiteren Gesellschaftsvertrag, der Ihnen zur Unterschrift angeboten wurde, würde ich nicht raten, zu unterzeichnen, weil bisher nicht weiter bezahlt wurde.
Ich rate, einen Vergleich zum Austritt aus der Gesellschaft zu verhandeln, dass Sie eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen können.
Die Abmeldung Ihres Gesellschaftersnteils rate ich beim Gewerbeamt sofort einzureichen, sonst können Sie für Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin