Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation, in der Sie als "Beitreterin" im Mietvertrag stehen, ist es grundsätzlich möglich, dass der Mietvertrag geändert wird, um Ihre Rolle als Mitmieterin zu beenden. Dies erfordert jedoch in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Mietvertrag allein mit dem verbleibenden Mieter fortzuführen, wenn Sie aus dem Vertrag ausscheiden möchten. Es ist daher ratsam, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Grundsätzlich verhält es sich derart, dass bei einem gemeinschaftlich unterschriebenen Mietvertrag alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, um den Vertrag zu beenden. Wenn der Vermieter jedoch einverstanden ist, kann eine Änderung des Mietvertrags vorgenommen werden, um Sie als Mitmieterin zu entlassen. Dies kann auch konkludent oder stillschweigend erfolgen, sollte jedoch idealerweise schriftlich festgehalten werden, um Klarheit zu schaffen.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter einen neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen verlangen könnte, wenn Sie aus dem Vertrag ausscheiden. Dies hängt jedoch von der Bereitschaft des Vermieters ab, den Vertrag zu ändern. Da es bisher keine Probleme mit dem Mietverhältnis gab, könnte der Vermieter bereit sein, den Vertrag entsprechend anzupassen, ohne die Bedingungen zu ändern. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass der Vermieter neue Konditionen vorschlägt.
Zusammenfassend ist es wichtig, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, die sowohl Ihre Entlassung aus dem Vertrag als auch die Fortführung des Mietverhältnisses für den Geflüchteten sicherstellen könnteY
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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