Problemhund auf Pflegestelle wird nicht vom Verein zurück genommen

| 12. Mai 2025 18:08 |
Preis: 55,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


16:45

Guten Tag,

es geht um folgende Situation: Ich bin Pflegestelle für Hunde aus dem Ausland und arbeite dabei mit einem Verein zusammen. Von diesem Verein haben wir damals unseren eigenen Hund bekommen, nachdem alles super lief habe ich mich als Pflegestelle angeboten, d.h. der Verein bringt die Hunde nach Deutschland und die Pflegestellen kümmern sich um die Hunde, bis der Verein sie an Menschen vermittelt hat, die den Hund adoptieren möchten. Zwei Hunde haben wir bereits erfolgreich vermittelt, mit dem dritten (er ist jetzt 6 Wochen bei uns) gibt es leider Probleme.

Zu mir ist er sehr lieb, meinen Freund hat er aber schon mehrmals gebissen. Das erste Mal gleich am ersten Tag, außerdem hat er uns (damals mich auch noch) ständig angeknurrt oder gedroht (z.B. die Zähne gezeigt). Ich habe direkt Kontakt mit dem Verein aufgenommen, welche mir eine Kontakt von einer Frau genannt hat, die wohl mit dem Verein zusammen arbeitet und mir telefonisch Tipps gegeben hat. Mir gegenüber wurde der Hund schnell freundlich, meinen Freund hat er aber ständig angefeindet. Nachdem der Hund ihn ein drittes Mal gebissen hat, ist mein Freund vorübergehend ausgezogen in der Hoffnung, dass der Hund sich entspannt und ihn irgendwann ebenso wie mich akzeptiert.

Dem ist leider nicht so. Der Hund schnappt weiterhin nach ihm und würde auch zubeißen, wenn er keinen Maulkorb tragen würde. Leider haben wir keinerlei Erfahrung mit beißenden Hunden und sind sehr überfordert, da wir nicht wissen, wie wir mit ihm umgehen sollen. Unsere Meinung ist, dass so ein Hund auf eine Pflegestelle gehört, die ihm dieses Verhalten abtrainiert, da er dieses sonst etabliert und sich niemals vermitteln lässt. Dies habe ich so mehrfach an den Verein kommuniziert. Die Antwort war stets, dass leider keine andere Pflegestelle zur Verfügung steht, die ihn aufnehmen könnte. Ich habe ebenfalls nachgefragt, ob es in solchen Fällen entweder einen Hundetrainer vom Verein gibt, der uns unterstützen kann (Antwort: es gibt leider nur eine angehende Hundetrainerin, welche auch bei uns war, um uns Tipps zu geben, dann aber nur noch ein weiteres Mal, um ein Protokoll zuschreiben) oder ob der Verein einen Zuschuss geben würde, wenn wir einen Hundetrainer engagieren (Antwort: nein, dafür gibt es kein Geld).

Aus diesem Grund habe ich zwei verschiedene Hundetrainer für insgesamt 300 Euro selber bezahlt. Leider mussten wir aber feststellen, dass es trotz guter Tipps nicht einfach ist, den Hund auf Spur zu bringen. Das größte Problem ist, dass mein Freund nicht die Dominanz gegenüber dem Hund aufbringen kann, die es benötigte (er ist einfach nicht der Typ dafür) und natürlich auch Angst vor ihm hat, da er mehrmals gebissen wurde. Aus diesen Gründen geht er z.B. auch nicht mit ihm Gassi, weshalb der Hund an Tagen, an denen ich in Präsenz im Büro arbeiten muss, den ganzen Tag alleine in einem Zimmer verbringen muss - ein für den Hund unhaltbarer Zustand und überhaupt nicht Tiergerecht, wie ich finde (der Verein ist darüber informiert).

Ich stehe nach wie vor in regelmäßigem Austausch mit dem Verein und habe bereits mehrfach darum gebeten, den Hund auf eine andere Pflegestelle umzusetzen, da wir hier total überfordert sind und uns auch vom Verein im Stich gelassen fühlen, da es in solchen Fällen nicht einmal Unterstützung von einem Hundetrainer oder einen Zuschuss dafür gibt. Da wir hier "nur" eine Pflegestelle sind ist es meiner Meinung nach nicht einzusehen, dass wir hier alleine zusehen sollen, wie wir klar kommen und wenn wir wünschen, dass sich das Verhalten des Hundes ändert, gerne selber einen Hundetrainer engagieren können. Ich befürchte, dass wir vom Verein niemals eine andere Pflegestellen angeboten bekommen werden, da ein beißender Hund ja wohl kaum vermittelt wird und somit dem Verein auch kein Geld einbringt.

Es gibt allerdings einen Passus im Pflegestellenvertrag, dass man den Hund, sollte dieser nicht mehr im jetzigen Zuhause verbleiben können, in einer Tierpension unterbringen kann/soll. Die Kosten dafür sind für die ersten 30 Tage von der Pflegestelle zu tragen (was ungefähr 1000 - 1200 Euro bedeutet), danach würde der Verein weitere Kosten übernehmen, sollte der Hund dort bleiben müssen, weil z.B. keine Pflegestelle frei ist. Das ist auch eine Variante, die mir der Verein bereits zwei Mal angeboten hat. Ich finde dies ehrlich gesagt eine Frechheit, jetzt soll ich dafür, dass ich mich ehrenamtlich engagiere, auch noch mehr als 1000 Euro (zusätzlich zu allen anderen Kosten, die ich gerne übernommen habe, wie ein neues Halsband - und Geschirr, da der Hund größer war als angegeben, Hundetrainer, Futter etc.) dafür bezahlen? Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich dem Verein mehrmals signalisiert habe, dass der Hund nicht unbedingt sofort weg soll, aber wir gemeinsam eine Lösung für diese Problem finden müssen. Dazu kam (leider erwartungsgemäß) bis jetzt kein Angebot.

Im Pflegestellenvertrag steht folgendes:
"(3) Falls das Tier aus triftigem Grund nicht mehr gehalten werden kann, verpflichtet sich die Pflegestelle XXX (Name Verein) über das Abgabevorhaben zu informieren. XXX sichert zu, das Tier ohne Zahlung einerEntschädigung zurückzunehmen, sobald hierfür eine geeignete Pflegestelle frei ist.
4) Sollte das Tier die Pflegestelle verlassen müssen und der Verein zu diesem Zeitpunkt keine geeignete Pflegestelle freihaben, so verbleibt das Tier solange im Haushalt der Pflegestelle, bis eine Pflegestelle frei ist oder das Tier vermittelt ist. Im Falle, dass das Tier den Haushalt sofort verlassen muss, verpflichtet sichdie Pflegestelle für etwaige Unterbringungskosten aufzukommen, bis ein passender Platz gefunden wird, längstens für die Dauer von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Zeit trägt der Verein die weiteren Kosten."

Da ich es eine unzumutbare Belastung für mich als Pflegestelle finde, soviel Geld zahlen zu sollen, damit der Verein sich um eine andere Unterbringung kümmert (abgesehen davon ist es anscheinend unmöglich, für verhaltensauffällige Hunde kurzfristig eine Unterbringung zu bekommen, zumal auch schon die Ferienzeit vor der Tür steht und alle angefragten Pensionen voll sind) und der Hund auch nicht unbedingt sofort weg muss, nun meine Frage:

Kann der Verein darauf bestehen bzw. ist es rechtes, dass der Verein verlangt, dass ich den Hund zunächst in einer Hundepension auf meine Kosten unterbringen muss, bevor der Verein nach 30 Tagen entweder weiter zahlt oder sich kümmert bzw. den Hund auf eine andere Pflegestelle setzt ODER kann ich dem Verein auch mitteilen, dass der Hund noch 30 Tage (falls diese Frist rechtlich kürzer sein darf, wieviele Tage müssen wir dem Verein einräumen?) bei uns bleiben kann und ab dieser Frist der Verein für die Unterbringung zuständig ist? (Mitteilen kann man ja alles, aber wäre es rein rechtlich auch so, dass der Verein, ab dem 31 Tag für die Unterbringung zuständig wäre und diese dann auch organisieren müsste?) Falls ja, was muss in meinem Schreiben drin stehen (damit meine ich die Schlüsselwörter, die drin stehen müssen, damit meine Aufforderung an den Verein auch rechtlich Bestand hat, falls der Verein sich nach der gesetzten Frist nicht kümmert)?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Recherche und Antwort.

Freundliche Grüße

12. Mai 2025 | 18:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarung und der tatsächlichen Gegebenheiten bin ich der Auffassung, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, den Hund dauerhaft weiter zu betreuen oder die Kosten einer Tierpension selbst zu tragen. Eine ehrenamtliche Tätigkeit darf nicht dazu führen, dass Sie einer gesundheitlichen oder finanziellen Überlastung ausgesetzt werden. Eine vertragliche Pflicht zur Kostenübernahme kann in solchen Fällen nicht unbegrenzt aufrechterhalten werden, da der Vertrag dann sittenwidrig wird bzw. an die Grenzen des § 275 Absatz 3 BGB stößt.

In einem Schreiben an den Verein sollten Sie sich auf folgende Begriffe stützen:
unzumutbare Belastung, dauerhafte Überforderung, Gefährdungslage, tierschutzwidrige Haltung bei Fortsetzung, Verantwortungsübergang nach Fristablauf, Aufforderung zur Organisation einer anderweitigen Unterbringung, Ausschluss der Kostenübernahme ab dem genannten Datum, § 275 Abs 3 BGB.

Es empfiehlt sich, klar eine Frist zu setzen (z. B. 7 Tage), bis zu der Sie die Betreuung noch leisten – darüber hinaus liegt die Verantwortung beim Verein. Wichtig ist die nachweisbare Zustellung (z. B. per Einwurf-Einschreiben).

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 13. Mai 2025 | 15:37

Guten Tag,

zunächst einmal vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Eine Verständnisfrage hätte ich noch: habe ich es richtig verstanden, dass es ausreichend ist, dem Verein eine Frist von 7 Tagen zu setzen, um eine neue Unterbringung für den Hund zu organisieren?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Viele Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Mai 2025 | 16:45

Sehr geehrte Ratsuchende,

das ist ein ungefährer Richtwert, da der Verein ja bereits die Problematik kennt. Je schwieriger die Ersatzbeschaffung ist, desto eher sind 14 Tage angemessen. Es geht aber primär darum, die Gegenseite in Verzug zu setzen, dafür ist die Frist notwendig.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 13. Mai 2025 | 17:15

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Ich bin wirklich sehr zufrieden, sowohl mit dem Inhalt der Antwort als auch mit der Geschindigkeit, mit der meine Frage bearbeitet wurde. Klare Empfehlung für dieses Portal und den Anwalt!

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