Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, da kein Testament vorliegt und somit die gesetzliche Erbfolge greift. Die Erbengemeinschaft besteht aus Ihnen, Ihrem Ehemann und einem weiteren Sohn. Jeder Miterbe hat grundsätzlich das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen, was bedeutet, dass das Erbe aufgeteilt wird.
1. Anrechnung der jahrzehntelangen Tätigkeiten auf den Erbteil:
Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten und Investitionen könnten unter bestimmten Umständen als Ausgleichspflicht im Rahmen der Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall. Es müsste nachgewiesen werden, dass diese Leistungen über das hinausgehen, was im Rahmen einer familiären Unterstützung üblich ist, und dass sie mit der Erwartung einer Gegenleistung erbracht wurden. Ohne schriftliche Vereinbarungen oder klare Absprachen
ist dies oft schwer durchzusetzen.
2. Hinzuziehen eines Anwalts: Angesichts der Komplexität der Situation und der potenziell erheblichen finanziellen Auswirkungen wäre es durchaus ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu klären, die Erbauseinandersetzung zu verhandeln und gegebenenfalls eine faire Lösung zu finden.
3. Möglichkeit, aus dem Haus ausziehen zu müssen: Da kein schriftlicher Mietvertrag besteht, könnte es möglich sein, dass die anderen Erben verlangen, dass Sie das Haus verlassen, insbesondere wenn eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft angestrebt wird.
Allerdings könnte ein Anwalt Ihnen helfen, eine Vereinbarung zu treffen, die Ihnen ein Wohnrecht sichert, zumindest bis eine endgültige Lösung gefunden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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