ZÜP

8. Mai 2025 06:41 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgender Sachverhalt: Mein Dienstgeber hat 2023 über ein Kraftwerk eine ZÜP für das Atomgesetz über ein Kraftwerk beantragt. Ich und meine Firma sind aus Österreich und werden für Einsätze in verschiedenen Kraftwerken gebucht. Nun wurde ich in Österreich letzte Woche zu einer Geldstrafe von 3000€ ( 300 Tagessätze zu je 10€ im uneinbringlichkeitsfall zu 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) wegen Falschaussage und versuchter Begünstigung rechtskräftig verurteilt.
Antragsteller:Kraftwerk
Dienstgeber:österreichische Firma
Ich habe dies meinem Arbeitgeber auch sofort mitgeteilt. Die Frage ist folgende, besteht von meiner oder der Dienstgebersote noch eine meldepflicht an das Kraftwerk oder das Ministerium?
Oder darf ich bis zum Ablauf der Züp noch weiterarbeiten?

Mit freundlichen Grüßen

8. Mai 2025 | 07:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


Ihrerseits bestehen keine weiteren Meldepflichten, da Sie es Ihrem Auftraggeber gemeldet haben.


Dieser ist im Rahmen seiner Mitteilungspflicht allerdings - unabhängig von bestehenden vertraglichen Pflichten - verpflichtet, es dem Kraftwerkbetreiber nachweislich mitzuteilen. Solange keine Reaktion erfolgt, können Sie dann erst einmal weiterarbeiten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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