Anlage KAP richtig befüllen - insb. Zeile 41

28. April 2025 16:21 |
Preis: 45,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich gerade an der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024.
Ich nutze das Tool "smartsteuer". Von meinem Broker, habe ich eine Steuerbescheinigung für das Steuerjahr 2024 erhalten.
In der Bescheinigung, werden mir keine Kapitalerträge ausgeschildert, jedoch "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" (Zeile 41) für die Anlage KAP.

Der Broker ist in deutschland ansässig (Scalable Capital).

Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1) Wie kann es sein, das es "anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern" gibt, aber keine Kapitalerträge? Ist das überhaupt korrekt bzw. steuerrechtlich möglich?
2) Wie gebe ich das korrekt in meiner Steuererklärung ein? Das Steuertool erwartet Kapitalerträge, wenn ich Zeile 41 Angaben mache.
3) Ist die Zeile 41 der Anlage KAP überhaupt eine Pflichtangabe, oder könnte ich diese weglassen? (aus anderen Gründen muss ich eine Steuererklärung abgeben)

28. April 2025 | 20:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

1. Ja, in Abhängigkeit von den Finanzprodukten, die Sie in Ihrem Depot halten ist das möglich, dass Steuern anfallen ohne, dass Kapitalerträge vorliegen.

z.B. bei einer Verrechnung mit Verlusten, etwa aus vorangehenden Jahren oder die Steuern entfallen auf eine Thesaurierung oder etwas das nicht als Kapitalertrag gilt. Evtl. kann es sich auch um einen Nachtrag, eine Verrechnung oder Korrektur von anderen Steuern handeln. Das müssten Sie am besten bei der Bank erfragen. Auch der Bundesanzeiger kann für deutsche Produkte dazu Auskunft geben, z.B. bei einer Thesaurierung. Die Bank wird Ihnen vermutlich am zielführendsten helfen können, diesen Betrag zuzuordnen.

2. Haben Sie schon probiert die Zahl auf 0 zu setzen, 0,9 oder 1 und das im Nachgang dann zu überprüfen bzw. zu korrigieren? Ansonsten sollten Sie sich am besten an den Support wenden, um das in diesem Fall korrekt ausfüllen zu können.

3. Wenn sich auf der Bescheinigung eine solche Angaben findet, dann muss diese auch in die Steuerklärung übernommen werden, anderenfalls sind die Anlagen für die Anlage KAP unvollständig. Wenn Sie diese Angaben nicht machen, dann sollten Sie das in der Anlage KAP entsprechend angeben.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


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