Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
In Ihrem Fall geht es um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (§13 AusgStG). Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass Sie möglicherweise ein Düngemittel erworben haben, das einen zu hohen Anteil an Ammoniumnitrat enthält, was es für den privaten Gebrauch unzulässig macht.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Vorladung der Polizei ernst nehmen und nicht ignorieren. Es ist ratsam, sich nicht ohne vorherige rechtliche Beratung zu äußern. Sie sollten in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit dem AusgStG und den damit verbundenen Vorschriften auskennt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und Sie über die beste Vorgehensweise beraten.
Bezüglich der Frage, ob dies ein Grund für eine Hausdurchsuchung sein könnte: Theoretisch könnte die Polizei eine Hausdurchsuchung anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass sich bei Ihnen noch weitere unzulässige Stoffe befinden. Da das Düngemittel jedoch bereits verbraucht ist und Sie keine weiteren Bestände haben, könnte dies das Risiko einer Hausdurchsuchung verringern. Dennoch ist es wichtig, vorbereitet zu sein und rechtlichen Rat einzuholen.
Ihre Sorge um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist berechtigt, da eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das AusgStG Auswirkungen auf Ihren Jagdschein haben könnte. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie sich rechtlich absichern und vertreten lassen.
Zusammenfassend sollten Sie aktiv werden, indem Sie rechtlichen Beistand suchen, um Ihre Interessen zu wahren und mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: