Dünger beim Gartenzubehör bestellt, jetzt polizeiliche Vorladung?

16. April 2025 19:45 |
Preis: 34,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Januar 2024 habe ich bei einem Onlinehändler 2 Packungen Düngemittel a 125 Gramm für mein Gemüse gekauft. Nun erhielt ich eine Vorladung der Polizei, in der mir vorgeworfen wird, gegen das "Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (§13 AusgStG)" verstoßen zu haben.
Eine Kopie der Rechnung ist als "Beweismittel" angehängt.

Ein Telefonat mit dem Onlineshop ergab, dass der Hersteller in einzelnen Chargen den für den Verbrauchermarkt zugelassenen Höchstwert des Inhaltsstoffes "Ammoniumnitrat" überschritten hatte und dieses Produkt nicht mehr an private Verbraucher abgegeben werden darf. Die Information des Herstellers erreichte den Onlinehändler erst im Januar dieses Jahres. Ich wurde darüber nicht informiert. Das Düngemittel ist inzwischen restlos verbraucht.

Kann ich das ignorieren oder muss ich aktiv werden? Ist das ein Grund für eine Hausdurchsuchung? Ich bin Jagdscheininhaber und fürchte bei der kleinsten Verurteilung um meine waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Vielen Dank für Ihre Mühe!



16. April 2025 | 20:50

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


In Ihrem Fall geht es um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (§13 AusgStG). Der Vorwurf bezieht sich darauf, dass Sie möglicherweise ein Düngemittel erworben haben, das einen zu hohen Anteil an Ammoniumnitrat enthält, was es für den privaten Gebrauch unzulässig macht.



Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie die Vorladung der Polizei ernst nehmen und nicht ignorieren. Es ist ratsam, sich nicht ohne vorherige rechtliche Beratung zu äußern. Sie sollten in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit dem AusgStG und den damit verbundenen Vorschriften auskennt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen und Sie über die beste Vorgehensweise beraten.



Bezüglich der Frage, ob dies ein Grund für eine Hausdurchsuchung sein könnte: Theoretisch könnte die Polizei eine Hausdurchsuchung anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass sich bei Ihnen noch weitere unzulässige Stoffe befinden. Da das Düngemittel jedoch bereits verbraucht ist und Sie keine weiteren Bestände haben, könnte dies das Risiko einer Hausdurchsuchung verringern. Dennoch ist es wichtig, vorbereitet zu sein und rechtlichen Rat einzuholen.



Ihre Sorge um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist berechtigt, da eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das AusgStG Auswirkungen auf Ihren Jagdschein haben könnte. Daher ist es umso wichtiger, dass Sie sich rechtlich absichern und vertreten lassen.



Zusammenfassend sollten Sie aktiv werden, indem Sie rechtlichen Beistand suchen, um Ihre Interessen zu wahren und mögliche negative Konsequenzen zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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