Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Durch den Erwerb von Todes wegen, setzen Sie die Besitzzeit Ihrer Ehefrau fort, sogenannte Fußstapfentheorie. Wenn Ihre Ehefrau also ebenfalls Eigentümerin des Hauses seit 1999 war, dann setzen Sie diese Besitzzeit fort.
Wenn Sie nun 50 Prozent Ihres Hauses im Wert von 170.000 Euro in den Teilverkauf geben und für diesen Teil Miete zahlen, stellt sich die Frage, ob dieser Verkauf steuerpflichtig ist. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG unterliegt der Verkauf von Immobilien der Spekulationssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Da Sie eine Hälfte des Hauses seit 1999 besitzen und für die zweite Hälfte die Besitzzeit Ihrer Frau fortsetzen, liegt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung deutlich über zehn Jahren, sodass der Verkauf nicht der Spekulationssteuer unterliegt.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
10. April 2025
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18:05
Antwort
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