Ist eine Hausteilverkauf steuerfrei?

| 10. April 2025 17:01 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Meine Frau ist 12/23 gestorben und ich bin seit 3/25 als Alleinerbe vom Gericht anerkannt.
Sie hat mir 50 Prozent des Einfamilienhauses im Wert von ca 170000 Euro vererbt.
Nun möchte ihn 50 Prozent meines Hauses im Wert von 170000 Euro in den Teilverkauf geben und dann ca 800 Euro Miete an den Teilverkäufer zahlen. Ich selbst wohne seit 1999 in diesem Haus und will dort auch weiterhin wohnen bleiben. Sind die 170000 Euro dann steuerfrei oder unterliegen sie dann zum Beispiel des Spekulationssteuer? Vielen Dank

10. April 2025 | 18:05

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Durch den Erwerb von Todes wegen, setzen Sie die Besitzzeit Ihrer Ehefrau fort, sogenannte Fußstapfentheorie. Wenn Ihre Ehefrau also ebenfalls Eigentümerin des Hauses seit 1999 war, dann setzen Sie diese Besitzzeit fort.

Wenn Sie nun 50 Prozent Ihres Hauses im Wert von 170.000 Euro in den Teilverkauf geben und für diesen Teil Miete zahlen, stellt sich die Frage, ob dieser Verkauf steuerpflichtig ist. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG unterliegt der Verkauf von Immobilien der Spekulationssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Da Sie eine Hälfte des Hauses seit 1999 besitzen und für die zweite Hälfte die Besitzzeit Ihrer Frau fortsetzen, liegt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung deutlich über zehn Jahren, sodass der Verkauf nicht der Spekulationssteuer unterliegt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. April 2025 | 18:43

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sebastian Braun »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. April 2025
5/5,0

ANTWORT VON

(718)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht