AVACON will mir als Vermieter nicht sagen, wer auf meinen Zähler angemeldet ist.

8. April 2025 13:20 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Auf meinem Wohnhof mit mehr als 10 Nutzeinheiten korrespondieren Avacon und Eon nur auf der Basis von Gerätenummern mit mir. Sie berufen sich auf auf den Datenschutz und wollen mir z.B. nicht einmal sagen, ob der Name des betroffenen Mieters der Wohnung, zu der der benannte Zähler gehört, z.B. mit einem H anfängt
So kann ich nicht überprüfen, ob sich der Mieter vertragsgemäß bei einem Energieversorger angeschlossen hat. Das ist aber wichtig, weil nach Auszug des Mieters ohne Anmeldung ich plötzlich Vertragspartner des Versorgers bin und damit seine nicht gezahlten Rechnungen beim Grundversorgers zahlen muss. Ein Gesetz zugunsten des Grundversorgers zulasten des Vermieters, das wohl nur durch heftige Lobbiearbeit zustande gekommen sein muss.
Wie kann ich in diesem Fall Avacon zwingen, mir den Names des angeschlossenen Mieters zu nennen?
Ich kenne den natürlich, aber ich weiß nicht, ob er angemeldet ist. Was ich bezweifele, da er auch keine Miete zahlt.

8. April 2025 | 14:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Tatsächlich hat ein Eigentümer bzw. Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch darauf, vom Energieversorger oder Netzbetreiber zu erfahren, auf welchen Namen die Stromzähler der einzelnen Wohnungen angemeldet sind.

Hier stehen datenschutzrechtliche Regelungen entgegen, wonach Informationen über die Vertragsverhältnisse nicht ohne Weiteres an Dritte, einschließlich des Vermieters, weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Mieters vor oder ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist nachweisbar. Ein berechtigtes Interesse könnten Sie hier ggf. damit begründen, dass der Mieter (seit Vertragsbeginn?) keine Miete zahlt und Sie daher den begründeten Verdacht haben, dass auch der Strom nicht auf seinen Namen angemeldet wurde. Dies begründet die Sorge, dass Sie hier am Ende für Kosten herangezogen werden. Dementsprechend würde ich es durchaus noch einmal (schriftlich) versuchen.

Allerdings ist es grds. nicht richtig, dass Sie für die nicht gezahlten Rechnungen des Mieters beim Grundversorgers veranwortlich sind. Der Mieter ist verpflichtet, sich selbst beim Energieversorger anzumelden (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird er dennoch als Vertragspartner behandelt, sobald er Strom entnimmt, denn der Vertrag mit dem Grundversorger kommt grds. bereits mit der Entnahme von Strom zustande. Vgl. hierzu die Urteile des BGH vom 02.07.2014, Az. VIII ZR 316/13 (https://openjur.de/u/696554.html) und 27.11.2019 - VIII ZR 165/18 (https://openjur.de/u/2192234.html).

Um sich selbst abzusichern, könnten Sie ggf. den Mieter auffordern, innerhalb einer kurzen Frist die Anmeldung beim Energieversorger nachzuweisen (vermutlich haben Sie das bereits). Falls keine Bestätigung erfolgt, dürfte aufgrund der Gegebenheiten Ihrerseits ein berechtigtes Interesse bestehen, den Namen des Mieters (nachweisbar) an den Grundversorger weiterzugeben, damit es nicht später heißt, man hätte dort von nichts gewusst...

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg – nicht nur mit AVACON und EON, sondern auch mit dem nicht zahlenden Mieter.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


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