gefälschtes facebook Konto und E-mails

10. März 2025 16:55 |
Preis: 43,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren

von meiner Person wurden bei facebook gefälschte Seiten mit original Fotos von mir erstellt.
Mit dieser Seite wurden dann Personen angeschrieben und beleidigt, um den Anschein zu erwecken, dass ich hinter diesen Beleidigungen stecken würde.
Weiter wurde ich von Emais beleidigt und auch bedroht.
Frage: Ist es möglich die Absender der Mails zu ermitteln und die Ersteller der facebookseiten, um gegen diese juristisch vorzugehen?
Vielen Dank und herzliche Grüße

10. März 2025 | 18:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

in Ihrem Fall bestehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Handlungsmöglichkeiten. Die Erstellung gefälschter Facebook-Profile sowie die beleidigenden und bedrohenden E-Mails begründen den Verdacht auf Straftaten wie Beleidigung, Verleumdung und ggf. Nachstellung.

Zur Ermittlung der Täter können Strafverfolgungsbehörden über richterliche Anordnungen IP-Adressen und Nutzerdaten von Facebook und den E-Mail-Anbietern anfordern. Ich empfehle daher eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Parallel können zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ihr erster Schritt wäre dementsprechend die Einschaltung eines örtlichen spezialisierten Anwalts, der Facebook zur Löschung der Seiten und Herausgabe der Daten auffordert und dann mit Strafanzeigen und einstweiligen Verfügungen gegen die Gegenseiten vorgeht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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