Arbeitgeber rekonstruiert IP, macht Screenshots von privatem Social Media Account

| 4. März 2025 17:30 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Frage zu DSGVO, Arbeitsrecht:
Ein Arbeitgeber rekonstruiert aus der Kündigungs-E-Mail eines Beschäftigten, die dieser von seiner privaten E-Mail-Adresse gesendet hat, eine IP-Adresse und recherchiert auf Basis dieser IP einen mutmaßlich vom Beschäftigten privat betriebenen Mastodon-Server. Darüber findet der Arbeitgeber den öffentlichen aber namentlich nicht auf den Beschäftigten hinweisenden Mastodon-Account des Beschäftigten. Der Arbeitgeber lässt dann einen anderen Mitarbeiter in der Arbeitszeit Screenshots von Mastodon-Posts des Beschäftigten anfertigen und thematisiert dies wiederum gegenüber einem weiteren Mitarbeiter. Von letzterem weiß der Beschäftigte, der den Mastodon-Account betreibt, von den Aktivitäten des Arbeitgebers.
Frage: Ist eine solche zweckentfremdete Nutzung personenbezogener Daten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geteilt wurden, legal?
Kann der Arbeitgeber sein Verhalten damit rechtfertigen, dass er den Beschäftigten verdächtigt, auf Social Media das Unternehmen/ den Arbeitgeber in ein schlechtes Licht zu rücken (was jedoch nicht der Fall ist).
Der Account ist zudem anonym und nur auf Umwegen und mit IT-Insiderwissen auf den Beschäftigten zurückzuführen.

Eingrenzung vom Fragesteller
4. März 2025 | 17:54
4. März 2025 | 18:40

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Bei der IP-Adresse handelt es sich grundsätzlich um persönliche Daten des Beschäftigten.

Hier ist weiterhin zu berücksichtigen, daß es sich auch um die private IP-Adresse des Beschäftigten handelt.

Der Beschäftigte hat zwar selbst nach der Schilderung eine Kündigung an den Arbeitgeber gesendet.


Damit ist jedoch zunächst einmal nur die Erlaubnis zur Kenntnisnahme des Inhalts der E-Mail verbunden.

Mit anderen Worten: Eine Einwilligung des Mitarbeiters zur Verwendung von persönlichen Daten bezieht sich zunächst einmal nur auf die Kündigung bzw. den Inhalt der E-Mail.


Eine Einwilligung des Beschäftigten zur weitergehenden Verwendung der persönlichen Daten bzw. IP-Adresse des Beschäftigten ist damit grundsätzlich nicht verbunden.


Wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten von Personen i.Sinne der DSGVO verarbeitet, dann ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, ob die Verarbeitung rechtmäßig ist.

Eine Einwilligung kommt wie zuvor erwähnt bei der Nutzung der IP-Adresse nicht in Betracht.

Ich sehe weiterhin auch keine vertragliche Grundlage, da die Aktivitäten in Social Media Netzwerken keinen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis haben.


Man könnte lediglich an die Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers denken, etwa bei Rufschädigungen, Beleidigungen etc.

Einen bloßen Verdacht bzw. eine bloße Vermutung halte ich allerdings für derartige Verwendung der persönlichen Daten nicht für ausreichend.


Anderenfalls wäre eine Nutzung persönlicher Daten für den Arbeitgeber unbeschränkt zulässig, da natürlich immer die Möglichkeit von negativen Äußerungen (ehemaliger) Arbeitnehmer besteht.

Dies ist unter den Regelungen der DSGVO nicht vorgesehen und daher nach meiner Bewertung auch nicht zulässig.


Das Verhalten des Arbeitgebers und die Verwendung persönlicher Daten in der beschriebenen Form würden daher wohl gegen die DSGVO verstoßen und sollten unterbleiben.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 5. März 2025 | 07:47

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. März 2025
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