Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Bei der IP-Adresse handelt es sich grundsätzlich um persönliche Daten des Beschäftigten.
Hier ist weiterhin zu berücksichtigen, daß es sich auch um die private IP-Adresse des Beschäftigten handelt.
Der Beschäftigte hat zwar selbst nach der Schilderung eine Kündigung an den Arbeitgeber gesendet.
Damit ist jedoch zunächst einmal nur die Erlaubnis zur Kenntnisnahme des Inhalts der E-Mail verbunden.
Mit anderen Worten: Eine Einwilligung des Mitarbeiters zur Verwendung von persönlichen Daten bezieht sich zunächst einmal nur auf die Kündigung bzw. den Inhalt der E-Mail.
Eine Einwilligung des Beschäftigten zur weitergehenden Verwendung der persönlichen Daten bzw. IP-Adresse des Beschäftigten ist damit grundsätzlich nicht verbunden.
Wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten von Personen i.Sinne der DSGVO verarbeitet, dann ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, ob die Verarbeitung rechtmäßig ist.
Eine Einwilligung kommt wie zuvor erwähnt bei der Nutzung der IP-Adresse nicht in Betracht.
Ich sehe weiterhin auch keine vertragliche Grundlage, da die Aktivitäten in Social Media Netzwerken keinen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis haben.
Man könnte lediglich an die Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers denken, etwa bei Rufschädigungen, Beleidigungen etc.
Einen bloßen Verdacht bzw. eine bloße Vermutung halte ich allerdings für derartige Verwendung der persönlichen Daten nicht für ausreichend.
Anderenfalls wäre eine Nutzung persönlicher Daten für den Arbeitgeber unbeschränkt zulässig, da natürlich immer die Möglichkeit von negativen Äußerungen (ehemaliger) Arbeitnehmer besteht.
Dies ist unter den Regelungen der DSGVO nicht vorgesehen und daher nach meiner Bewertung auch nicht zulässig.
Das Verhalten des Arbeitgebers und die Verwendung persönlicher Daten in der beschriebenen Form würden daher wohl gegen die DSGVO verstoßen und sollten unterbleiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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