Spekulationssteuer Immobilie seit Generationen im Familienbesitz

| 12. Februar 2025 08:36 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

es geht um die Spekulationssteuer von einer Immobilie. Folgende Historie:
Bis 2004 Besitz meines Großvaters
1993 Eintragung Grundschuld
Bis 2004 Abzahlung dieser Grundschuld, aber keine Löschung aus dem Grundbuch
2004 Erbe der Immobilie von Großvater an Großmutter
2006 Schenkung an meine Mutter
2015 Löschung Grundschuld aus Grundbuch. Mutter hat weder Schulden übernommen noch irgendeine Zahlung der Grundschuld vorgenommen. War komplett beglichen und lediglich noch im Grundbuch, da Entfernung etwas gekostet hätte.
31.03.2015 Schenkung an mich
Aktuell: Möchte es verkaufen und besitze es noch nicht genau 10 Jahre. Fällt dennoch Spekulationssteuer an?
Die Immobilie wurde nie käuflich erworben und ist schon seit Generationen im Familienbesitz.

Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

In Ihrem Fall ist die Spekulationssteuer relevant, da Sie die Immobilie verkaufen möchten, die Ihnen am 31.03.2015 von Ihrer Mutter geschenkt wurde. Bei Schenkungen wird die Spekulationsfrist des Schenkers übernommen, § 23 Abs. 1 S. 3 EStG. Das bedeutet, dass die zehnjährige Frist nicht mit der Schenkung an Sie beginnt, sondern mit dem ursprünglichen Erwerb der Immobilie durch Ihre Mutter. Da die Immobilie seit Generationen im Familienbesitz ist und kein entgeltlicher Erwerb stattfand, ist die Spekulationsfrist bereits abgelaufen. Somit fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 14. Februar 2025 | 08:15

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH) »