In Ihrem Fall ist die Spekulationssteuer relevant, da Sie die Immobilie verkaufen möchten, die Ihnen am 31.03.2015 von Ihrer Mutter geschenkt wurde. Bei Schenkungen wird die Spekulationsfrist des Schenkers übernommen, § 23 Abs. 1 S. 3 EStG. Das bedeutet, dass die zehnjährige Frist nicht mit der Schenkung an Sie beginnt, sondern mit dem ursprünglichen Erwerb der Immobilie durch Ihre Mutter. Da die Immobilie seit Generationen im Familienbesitz ist und kein entgeltlicher Erwerb stattfand, ist die Spekulationsfrist bereits abgelaufen. Somit fällt beim Verkauf keine Spekulationssteuer an.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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