Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch Vermieterin verweigert

10. Februar 2025 14:29 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:56

Mein Sohn braucht eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Die ehemalige Vermieterin stellt keine aus, weil angeblich die Toilette in der abgegebenen Wohnung schmutzig war. Es stimmt nicht. Die Wohnung war besenrein sauber und die Toilette geputzt, bis auf die Verschmutzungen welche schon vorher fest drin waren. Die Wohnung wurde übergeben. Ich habe Ihr freiwillig 30€ gegeben, da wir keine Zeit zum wischen hatten. Ist die ehemalige Vermieterin verpflichtet? Oder könnten wir die Bescheinigung ausstellen? Er ist paar Tage bei uns. Er hatte noch nie Mietschulden! Von welchem Zeitraum muss die ausgestellt sein? Wichtigste Frage:Liegt Mietschuldenfreiheit vor, wenn die vereinbarte monatliche Kaltmiete sowie die Nebenkosten und Heizkosten überwiesen wurden. Ich frage, weil ich unsicher bin, ob die ehemalige Vermieterin möglicherweise bald behauptet, dass die tatsächlich entstandenen Nebenkosten und Heizkosten höher sind, als die monatlich vereinbarten und bezahlten Beträge. Zudem ist mir kein Zähler für irgendwas bekannt. Vielen Dank im Voraus.





10. Februar 2025 | 14:52

Antwort

von


(2499)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

die von Ihnen angesprochenen Fragen der Besenreinheit pp sind für die gestellte Frage rechtlich ohne Bedeutung, weil einen Vermieter grundsätzlich keine Pflicht trifft, eine solche Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, vgl. BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 238/08, Leitsatz c:

Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.

Sie können die Tatsache regelmäßiger Mietzahlungen durch Vorlage der Überweisungen oder durch eine Bankbestätigung nachweisen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 10. Februar 2025 | 15:27

Bitte Sie herzlichst noch um eine Antwort auf diese bereits gestellte Frage:
Wichtigste Frage: Liegt Mietschuldenfreiheit vor, wenn die vereinbarte monatliche Kaltmiete sowie die Nebenkosten und Heizkosten überwiesen wurden. Ich frage, weil ich unsicher bin, ob die ehemalige Vermieterin möglicherweise bald behauptet, dass die tatsächlich entstandenen Nebenkosten und Heizkosten höher sind, als die monatlich vereinbarten und bezahlten Beträge. Zudem ist mir kein Zähler für irgendwas bekannt. Vielen Dank im Voraus.
Ich brauche bitte auf Grund einer Behinderung eine klare, deutliche genaue Antwort, sonst kann er das nicht verarbeiten!Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Februar 2025 | 15:56

Wenn Sie nachweisen können, dass die im Vertrag vereinbarte Kaltmiete sowie die vereinbarten NK-Abschläge gezahlt worden sind, liegt Mietschuldenfreiheit vor.
Wenn die Vermieterin höhere und noch nicht beglichene Forderungen behauptet, ist sie dafür beweispflichtig.

ANTWORT VON

(2499)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER