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Schadenersatz bei Verlust Wäscherei/Reinigung
7. Februar 2025 15:54
|
Preis:
30,00 €
|
Beantwortet von
Folgender Fall:
Herr X gibt seine Bettwäsche zur Reinigung / Wäsche in der Textilreinigung Y ab.
Nach 10 Tagen möchte Herr X seine Bettwäsche abholen. Die Wäscherei teilt daraufhin mit, dass die Bettwäsche verloren gegangen ist.
Da es sich um eine sehr hochwertige Bettwäsche in weiss handelt, möchte Herr X den Schaden von der Wäscherei ersetzt bekommen.
Die Wäscherei bietet an, 50% vom damaligen Wert zu ersetzen.
Herr X ist der Auffassung, den kompletten Betrag aus dem damaligen Kauf aus 2022 fordern zu können.
Kann Herr X auf die komplette Summe aus 2022 bestehen?
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Sehr geehrter Ratsuchender,
lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.
Die komplette Summe aus 2022, d.h. den Neuwert wird Herr X nicht fordern können.
Es ist ein Abzug neu für alt vorzunehmen.
Das Schadensrecht (§ 249 BGB) sieht nicht vor, dass der Geschädigte besser gestellt wird als ohne Schadensereignis.
Die Geschäftsbedingungen können aber noch eine weitere Einschränkung der Haftung vorsehen.
Ob 50 % des Neuwertes angemessen / ausreichendist, ist bei nicht einmal drei Jahre alter Bettwäsche allerdings fraglich.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
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