DHL Nachverfolgung dauert ewig lange?

28. Januar 2025 21:36 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


22:24

Hallo,

Ich habe im Juni einen Geräte Mietvertrag (Wert des Geräts ca 5000€) widerrufen und den Artikel mit dem Retourelabel vom Händler zurückgeschickt.

Daraufhin wurde der Vertrag auch storniert laut der Mail und ich musste nicht mehr zahlen bis zum 28.12 da wurde der Vertrag reaktiviert.

Darauf habe ich den Händler angeschrieben und es gab ein klärendes Gespräch weil es wohl zwei Artikel gab aus meinem Konto die in anderen Jahren ebenfalls verschwunden waren anscheinend (2022, 2023) Und bei diesem Paket jetzt ist es nun so, dass die Einlieferung in die Packstation auch in der sendungsverfolgung zu sehen ist nur hat sich da seit dem 27.06.2024 der Status nicht geändert.. und das kam uns allen merkwürdig vor.

Jetzt wurde mir beim Gespräch am Telefon gesagt das ein Nachforschungsauftrag gestellt wurde und dieser abgewartet werden muss und dieser vor einigen Monaten gestellt wurde. Also eine äußerst lange Zeit bereits, wie sind da die Chancen?

Und ich habe dem Herrn am Telefon auch glaubhaft vermittelt dass das Paket in die Packstation gewandert ist. Also er hat mir vermittelt das er mir das nun auch glaubt.

Fraglich ist für mich nun durch die ewig lange Wartezeit was nun am wahrscheinlichsten ist und ob ich da nun noch irgendwie für belangt werden kann?

Der Einlieferungsbeleg wurde nach einem halben Jahr auch erst gefordert(diesen habe ich auf Anhieb nicht gefunden und es wurde massiv Druck gemacht weshalb ich aus Erinnerung einen generieren ließ) wusste mir leider nicht mehr anders zu helfen.. Habe leider die falsche Packstation gewählt.
nach langer Recherche habe ich dann doch den richtigen Beleg gefunden und dem Händler zukommen lassen. Und die missliche Lage genau erklärt. Wir haben den richtigen Beleg dann abgeglichen und dieser wurde dann auch zur weiteren Bearbeitung verwendet nun.

Wie gesagt sehr schwieriger Fall finde ich und sehr komische Vorgehensweise vom Shop…
Wie wäre das weitere Vorgehen meinerseits denkbar und was ist mir nun zu raten bzw. was kann mir jetzt noch passieren.. ich bin echt ratlos

28. Januar 2025 | 22:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie das Retoure-Label vom Händler verwendet haben, besteht der Transportvertrag zwischen Händler und DHL. Sie hatten, zumindest wenn nichts anderes vereinbart war, grundsätzlich nur die Pflicht, das Gerät ordnungsgemäß verpackt an DHl zu übergeben. Dies haben Sie nach Ihrer Schilderung gemacht. Nach einem halben Jahr konnten Sie auch davon ausgehen, dass das Gerät ordnungsgemäß von DHL zugestellt worden ist, wenn keine Nachfrage vom Händler kommt. Schließlich ist nach so langer Zeit der Verlauf des Versandes kaum noch nachvollziehbar.

Kurz gesagt: Wenn Sie das Gerät ordnungsgemäß an DHL übergeben haben, haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Nach über einem halben Jahr kann der Händler, wenn er sich davor nicht gemeldet hat, auch keine Nachweise mehr verlangen, da Sie davon ausgehen durften, dass alles angekommen ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 28. Januar 2025 | 22:18

Okay das klärt durchaus einiges aber irgendwie hänge ich jetzt Immernoch in der Luft wie ich jetzt mit dem Händler weiter verfahren soll.

Dieser meint er müsste die Nachforschung abwarten. Um den Vertrag zu stornieren ich würde in der Angelegenheit rechtlich auf der sicheren seite sein und ggf. Ein Schreiben verfassen lassen von einem Anwalt an das Unternehmen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Januar 2025 | 22:24

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn jetzt, 6 Monate nach nachweisbarer Einlieferung , erst ein Nachforschungsauftrag gestellt wird, sind die Erfolgsaussichten gering. Aber das ist das Problem des Händlers, er hätte dies schon viel früher bemerken und beantragen müssen. Ich würde mich an Ihrer Stelle darauf berufen, dass Sie das Gerät ordnungsgemäß abgeliefert haben und damit Ihre Pflicht erfüllt haben und dem handele nichts mehr schulden.

Mit besten Grüßen

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