Auf Grundlage der von Ihnen geschilderten Sachlage und des gegebenen Kontexts ist es nicht erforderlich, Ihre Umsätze bei den Schweizer Finanzbehörden zu melden. Da Sie in Deutschland leben, dort Ihren Wohnsitz haben und Ihre Dienstleistungen ausschließlich online anbieten, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Die Angabe einer Schweizer Domiziladresse auf Ihrer Website und auf den Rechnungen hat keine steuerlichen Auswirkungen, solange Sie tatsächlich keine Betriebsstätte oder wirtschaftliche Aktivitäten in der Schweiz haben.
Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte in Deutschland, da Sie dort ansässig sind und Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von dort aus betreiben. Eine Betriebsstätte in der Schweiz, die eine Besteuerung in der Schweiz rechtfertigen würde, liegt nicht vor, da Sie angeben, niemals vor Ort in der Schweiz zu sein und keine Kunden dort zu haben.
Daher genügt es, Ihre Umsätze in Deutschland bei den hiesigen Finanzämtern zu deklarieren. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Erklärungen in Deutschland korrekt und vollständig sind, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer, da Sie über eine deutsche USt-IdNr. verfügen.
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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