Behandlung von Umsätzen durch schweizer Domiziladresse

26. Januar 2025 17:17 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich eine rechtliche Klärung bezüglich meiner steuerlichen Verpflichtungen benötige.

Ich betreibe als Einzelunternehmer eine neue (weitere) Website, über die ich Bildungsservices anbiete. Ich bin deutscher Staatsbürger, lebe und wohne in Deutschland und verfüge über eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), wegen bisheriger Tätigkeiten in Deutschland. Alle meine Dienstleistungen werden ausschließlich online angeboten.

Die betreffende neue Website ist erst vor Kurzem online gegangen und stellt eine neue Geschäftsidee dar. Bislang habe ich ausschließlich vom deutschen Markt aus operiert. Auf der Website ist jedoch eine Schweizer Domiziladresse angegeben, obwohl ich dort niemals vor Ort bin. Zudem weisen die Rechnungen, die über die neue Website ausgestellt werden, ebenfalls diese Schweizer Domiziladresse aus.

Wichtig zu erwähnen ist, dass ich keinerlei Kunden in der Schweiz habe oder haben werde. Die Rechnungen richten sich ausschließlich an internationale Kunden außerhalb der Schweiz. Die Währung auf den Rechnungen ist Euro, und die Zahlungen erfolgen ausschließlich auf ein deutsches Bankkonto.

Meine Frage bezieht sich auf die steuerliche Behandlung meiner Umsätze:

Muss ich aufgrund der Schweizer Domiziladresse und im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) die Umsätze auch bei den Schweizer Finanzbehörden melden?
Oder genügt es, diese Umsätze in Deutschland bei den hiesigen Finanzämtern zu deklarieren?
Ich wäre Ihnen für eine rechtliche Einschätzung und eine Klärung meiner Verpflichtungen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

26. Januar 2025 | 19:38

Antwort

von


(297)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Auf Grundlage der von Ihnen geschilderten Sachlage und des gegebenen Kontexts ist es nicht erforderlich, Ihre Umsätze bei den Schweizer Finanzbehörden zu melden. Da Sie in Deutschland leben, dort Ihren Wohnsitz haben und Ihre Dienstleistungen ausschließlich online anbieten, sind Sie in Deutschland steuerpflichtig. Die Angabe einer Schweizer Domiziladresse auf Ihrer Website und auf den Rechnungen hat keine steuerlichen Auswirkungen, solange Sie tatsächlich keine Betriebsstätte oder wirtschaftliche Aktivitäten in der Schweiz haben.



Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz ist das Besteuerungsrecht für Ihre Einkünfte in Deutschland, da Sie dort ansässig sind und Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von dort aus betreiben. Eine Betriebsstätte in der Schweiz, die eine Besteuerung in der Schweiz rechtfertigen würde, liegt nicht vor, da Sie angeben, niemals vor Ort in der Schweiz zu sein und keine Kunden dort zu haben.



Daher genügt es, Ihre Umsätze in Deutschland bei den hiesigen Finanzämtern zu deklarieren. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre steuerlichen Erklärungen in Deutschland korrekt und vollständig sind, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer, da Sie über eine deutsche USt-IdNr. verfügen.


ANTWORT VON

(297)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER